Wer wird gefördert?
Es werden juristische Personen gefördert, wie beispielsweise:
- öffentliche Stellen (z.B. Gemeinden, Gemeindeverbände)
- Einrichtungen ohne Erwerbscharakter bzw. gemeinnützige Einrichtungen
- Institutionen (z.B. Vereine, kulturelle und soziale Einrichtungen, Bildungsinstitutionen, etc.)
Ausgeschlossen sind Einzelpersonen und politische Parteien.
Was wird gefördert?
Die Integrationsstelle OÖ fördert Kleinprojekte und Veranstaltungen, die
- Maßnahmen im Integrationsbereich betreffen,
- einen Bezug zum Integrationsleitbild des Landes OÖ herstellen und
- einen geringen Projektumfang aufweisen, d.h. mit bis zu max. € 3.000,00 gefördert werden können.
Ob es sich um eine Spende handelt, wird von der Förderstelle geprüft und entschieden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Projekte und Maßnahmen müssen wirkungsorientiert und nachhaltig sein, ihren Wirkungsbereich in Oberösterreich haben und den allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ entsprechen.
Abwicklung / Antragstellung
Förderungsansuchen bis zu einem Betrag von € 3.000,-- Euro können als Spende abgewickelt werden. Die istOÖ entscheidet, ob ein Ansuchen als Spende abgewickelt werden kann und teilt dies dem Förderwerber bzw. der Förderwerberin mit. Bei einer Spende ist kein Datenfile auszufüllen, es reicht in der Regel die Übermittlung des Formular GSGD-So/E-22, eine inhaltliche Beschreibung des Vorhabens (Kurzkonzept) und eine Finanzaufstellung (einfache Auflistung der geplanten Ausgaben und Einnahmen).
Formular
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Basisförderung (SGD-So/E-22)
für laufenden Aufwand oder Investition / Projekt - Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln aus dem Sozialressort
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