Spenden

Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) unterstützt laufende Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gemeinden und Partner/innen im Integrationsbereich in Form von finanziellen Förderungen. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen und das Förderungskonzept der Abteilungen Soziales und Kinder- und Jugendhilfe gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.

Wer wird gefördert?

Es werden juristische Personen gefördert, wie beispielsweise:

  • öffentliche Stellen (z.B. Gemeinden, Gemeindeverbände)
  • Einrichtungen ohne Erwerbscharakter bzw. gemeinnützige Einrichtungen
  • Institutionen (z.B. Vereine, kulturelle und soziale Einrichtungen, Bildungsinstitutionen, etc.)

Ausgeschlossen sind Einzelpersonen und politische Parteien.

Was wird gefördert?

Die Integrationsstelle fördert Kleinprojekte und Veranstaltungen, die

  • Maßnahmen im Integrationsbereich betreffen,
  • einen Bezug zum Integrationsleitbild des Landes herstellen und
  • einen geringen Projektumfang aufweisen, d.h. mit bis zu max. € 3.000,00 gefördert werden können.

Ob es sich um eine Spende handelt, wird von der Förderstelle geprüft und entschieden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Projekte und Maßnahmen müssen wirkungsorientiert und nachhaltig sein, ihren Wirkungsbereich in Oberösterreich haben und den allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes entsprechen.

Abwicklung / Antragstellung

Förderungsansuchen bis zu einem Betrag von € 3.000,-- Euro können als Spende abgewickelt werden. Die istOÖ entscheidet, ob ein Ansuchen als Spende abgewickelt werden kann und teilt dies dem Förderwerber bzw. der Förderwerberin mit. Bei einer Spende ist kein Datenfile auszufüllen, es reicht in der Regel die Übermittlung des Formular GSGD-So/E-22, eine inhaltliche Beschreibung des Vorhabens (Kurzkonzept) und eine Finanzaufstellung (einfache Auflistung der geplanten Ausgaben und Einnahmen).

Formular

  • Basisförderung (SGD-So/E-22)

    für laufenden Aufwand oder Investition / Projekt - Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln aus dem Sozialressort

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