Landesbeitrag für Frauenprojekte

Gefördert werden Aktionen und Projekte von oder für Frauen, die einen Beitrag zur Frauenstrategie "Starke Frauen.Starkes Land – Frauen.Leben 2030" leisten.

Grundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich und die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen in der jeweils aktuell geltenden Fassung.

Ziele der Projektförderung

Die Förderung von frauenspezifischen Projekten soll einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Frauenstrategie für Oberösterreich "Starke Frauen. Starkes Land – Frauen.Leben 2030" leisten.


Diese Strategie ist die Ausgangsbasis für eine moderne Frauenpolitik und wurde am 5. März 2018 einstimmig in der Oö. Landesregierung beschlossen. Sie zeigt die Themen auf, die für Frauen in Oberösterreich heute und in Zukunft von zentraler Bedeutung sind. Oberstes Ziel ist die Weiterentwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen.

In der Frauenstrategie für Oberösterreich "Frauen.Leben 2030" wurden 8 Handlungsfelder mit über 90 Maßnahmen und ein Wirkungsmodell mit Indikatoren definiert. Die Umsetzung dieses Programms soll in allen Ressorts der Oö. Landesregierung erfolgen. Damit die entsprechenden Vergleichsdaten zur Verfügung stehen, wird jährlich vom Frauenreferat gemeinsam mit der Abteilung Trends und Innovation des Amtes der Oö. Landesregierung ein statistischer Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung erstellt. Diese Berichte können unter www.frauenreferat-ooe.at/frauenstrategie heruntergeladen werden.

 

Was wird gefördert

Gefördert werden Aktionen, Projekte, Veranstaltungen, Workshops, Mentoring- sowie Empowerment- Programme, Publikationen, Broschüren und Informationsmaterialien, Studien und Diplomarbeiten.

Aus Mitteln des Frauenreferates können Projekte gefördert werden, die einen Beitrag zu einem oder mehreren folgenden Indikatoren aus der Frauenstrategie leisten:

  • Erhöhung des Anteils weiblicher Lehrlinge in technischen Berufen,
  • Erhöhung des Frauenanteils in technischen Schulen und technischen Studieneinrichtungen,
  • Verringerung des Einkommens- (Gender Pay Gap) und Pensionsunterschieds (Pension Gap) von Frauen und Männern bspw. durch Unterstützung zur eigenständigen Existenzsicherung von Frauen,
  • Erhöhung des durchschnittlichen Einkommens von Alleinerzieherinnen,
  • Erhöhung des Frauenanteils in allen politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftspolitischen Schlüsselpositionen (auch in Kultur, Technik, in Jurys, in Gremien, Kommissionen und auf Podien, etc.),
  • Erhöhung der Anzahl von frauenfördernden Netzwerken in und/oder Forcierung der Vernetzung von Frauen,
  • Verringerung der Anzahl der Frauen, die privat und im öffentlichen Raum in von Gewalt betroffen sind und/oder Sensibilisierung zum Abbau von geschlechtsspezifischer Gewalt.

Wer wird gefördert

Gefördert werden Frauenvereine, Organisationen, Einzelpersonen bei Studien und Diplomarbeiten, Schulen, Gemeinden, Vereine und Unternehmen.

 

Was wird nicht gefördert

Projekte, die keinen Beitrag zur Umsetzung der Frauenstrategie für Oberösterreich "Starke Frauen. Starkes Land – Frauen.Leben 2030" leisten. Weiters können keine Projekte gefördert werden, wo das fachlich zuständige Ressort beim Amt der Oö. Landesregierung keine Mitfinanzierung in Aussicht gestellt hat.

Nicht gefördert werden Kosten beispielsweise für Verpflegung, Repräsentationsausgaben, Straf- und Mahngebühren, Sachspenden und Unterstützungsleistungen für Frauen in besonderen Lebenssituationen, etc.

Voraussetzungen für eine Förderbasis

  • Der Antrag muss vor Durchführung eingereicht werden.
  • Der Verein (die Antragstellerin/der Antragsteller) muss grundsätzlich seinen/ihren Sitz in Oberösterreich haben.
  • Die Subvention gilt nur für Projekte für Frauen, die in Oberösterreich ihren Hauptwohnsitz haben.
  • Ein vorrangiger inhaltlicher Oberösterreichbezug muss bestehen.
  • Ein frauenpolitischer Ansatz muss gegeben sein.
  • Ein Beitrag zur Umsetzung der Frauenstrategie „Frauen.Leben 2030“ muss geleistet werden.
  • Das Prinzip von Gender Mainstreaming muss erfüllt sein.
  • Die Chancengleichheit von Frauen und Männern muss herbeigeführt werden.
  • Mindestens einer der o.g. Indikatoren zur Frauenstrategie muss erreicht werden.
  • Eine klare Außenwirkung für die Mädchen und Frauen in Oberösterreich muss erkennbar sein.
  • Das Projekt und/oder die Ergebnisse des Projekts müssen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sein.
  • Mindestens 20 Personen müssen mit dem Projekt erreicht werden.
  • Es darf kein Projekt zur politischen Willensbildung im Land und in den Gemeinden sein.
  • Änderungen des Projektes sind dem Fördergeber unmittelbar schriftlich mitzuteilen.
  • Die Finanzierung des Projektes muss gesichert sein, beispielsweise durch die Mitfinanzierung mindestens einer Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Gemeinden) und/oder durch Eigenmittel.
  • Die Professionalität, Fachkompetenz, Qualität und Wirkungsorientierung zur Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern muss gewährleistet sein.

Antragstellung

Pro Antragsjahr ist eine einmalige Antragstellung mittels Formular E-9 "Ansuchen um Gewährung eines Projektkostenbeitrages" möglich.

Eine detaillierte Projektbeschreibung ist dem Antragsformular beizulegen (siehe benötigte Unterlagen).

Es können nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden.

Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Benötigte Unterlagen

  • Satzungsgemäß unterfertigtes Förderansuchen (Formular E 9 – Ansuchen um Gewährung eines Projektkostenbeitrages).
  • Detaillierte Projektbeschreibung: Dauer, Umfang, Zielgruppe inkl. frauenpolitische Bedeutung des Projektes, Verwendung der Fördermittel und
  • in dieser Beschreibung sollen auch messbare Indikatoren dargestellt werden wie die geplante Anzahl der Personen (Bürgerinnen und Bürger), die mit diesem Projekt erreicht werden (Reichweite) und
  • die geplante Anzahl der direkten Teilnehmerinnen bei Veranstaltungen bzw. Projekten sowie
  • der geplanten Anzahl der Aktivitäten dieses Projektes wie Veranstaltungen, Infomaterialen, Klicks auf der Projektwebsite, etc..
  • Detaillierter Finanzierungsplan mit den geplanten Einnahmen und Ausgaben des frauenspezifischen Projekts.

Förderbare Kosten (Bemessungsgrundlagen)

Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit den geförderten Vorhaben oder der geförderten Tätigkeit in Zusammenhang stehen und zur Erreichung des Förderziels unbedingt erforderlich sind. Nicht gefördert werden können Kosten beispielsweise für Verpflegung, Repräsentationsausgaben, Straf- und Mahngebühren, Sachspenden und Unterstützungsleistungen für Frauen in besonderen Lebenssituationen, etc.

Wie wird die Förderung vergeben

Die Höhe der Förderung wird aufgrund interner festgelegter Förderungskriterien festgelegt. Förderungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge vergeben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Offenlegung

Wer für Aktivitäten auch bei anderen Stellen eine Förderung beantragt, ist zur Offenlegung gegenüber allen betroffenen Fördergebern - auch dem Frauenreferat des Landes Oberösterreich - verpflichtet.

Verwendungsnachweis

Die Prüfung erfolgt auf Basis der allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich sowie auf Basis der internen Förderungsrichtlinie für bewirtschaftende Stellen und des Förderhandbuches der Abteilung Gesellschaft. Die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist bis zu einem vom Frauenreferat des Landes Oberösterreich vorgegebenen Zeitpunkt und in gewünschter Form (siehe Genehmigungsschreiben) mittels dem Abrechnungsformular für Projektförderungen Formular KGD-Geft-Frau/E-9a nachzuweisen. Bei Förderungen bis zu € 4.000,00 ist ein Verwendungsnachweis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht erforderlich. Bei der Förderungsverständigung ist allerdings darauf hinzuweisen, dass stichprobenweise Überprüfungen möglich sind. Die aktuelle Fassung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, ist verbindlich anzuerkennen.

Veröffentlichungen

Bei allen Veröffentlichungen zum Projekt ist auf die Förderung des Frauenreferates des Landes Oberösterreich hinzuweisen und das Belegexemplar gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Zugleich ersuchen wir, unser Logo auf der Startseite des Projektes zu veröffentlichen, welches von unserer Homepage heruntergeladen werden kann.

Formulare

Auskünfte

Frauenreferat des Landes , Telefon 0732/7720-11851

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: