Gebärdensprach-Dolmetschkosten – Soziale Rehabilitation

Zur Regelung von privaten Angelegenheiten können gehörlose und schwer hörbeeinträchtigte Menschen zu Gebärdensprach-Dolmetschkosten Zuschüsse erhalten.

Wer wird gefördert?

Gehörlose und schwer hörbeeinträchtigte Menschen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Gebärdensprach-Dolmetschkosten im privaten Bereich wie z.B. Arztbesuch, Kauf- und Verkaufsverhandlung, Bankgeschäfte, Führerschein-Ausbildung, Hochzeit, Taufe, Begräbnis, Elternabend, Mieterversammlung. 

In Gruppen ab 5 Personen bei vorheriger Antragstellung: Erste-Hilfe-Kurse, Exkursionen / Ausstellungen, Messebesuche / Vorträge, Theatervorstellungen, ganztägige Vereinsausflüge (gefördert werden maximal 4 Stunden).

Durch den Einsatz neuer Technologien besteht die Möglichkeit, eine Dolmetschleistung unter Verwendung technischer Kommunikationsmittel (z.B. Videodolmetschen) durchzuführen. Kostenübernahme für die Anschaffung geeigneter Kommunikationsmittel und Ersatz von Fahrzeiten bzw. Reisekosten ist hier nicht möglich.

Für berufliche Dolmetsch-Anlässe ist das Sozialministeriumservice zuständig (auch für Arbeitssuche oder Vorstellungsgespräche).

Wie wird gefördert?

Die Zuschüsse betragen derzeit:

  • 35 Euro je halbe Stunde Dolmetschtätigkeit und
  • 15,50 Euro je halbe Stunde Zeitversäumnis (Wegzeit, Mittagspause)
  • Fahrtkosten: Ersatz öffentlicher Verkehrsmittel oder amtliches Kilometer-Geld
  • 1,15 Euro pro Minute bei Video-Dolmetschleistung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung mit Eintrag der Hörbeeinträchtigung
  • die Dolmetscherin /der Dolmetscher muss eine anerkannte Ausbildung absolviert haben

Abwicklung / Antragstellung

Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales, mittels Formular bis zu 6 Monate im Nachhinein.

Formular

  • Übernahme der Dolmetschkosten (SGD-So/E-12)

    Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen der Sozialen Rehabilitation

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