Wer wird gefördert?
Zivildienst-Pflichtige, die einen Auslandsdienst leisten
Was wird gefördert?
Zivildienst im Ausland
Wie wird gefördert?
Für Zivildienstpflichtige, die bereits eine vertragliche Vereinbarung für die Ableistung des Auslandsdienstes abgeschlossen haben, gewährt das Land OÖ eine einmalige Förderung in Höhe von 200 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Vor Beginn des Einsatzes muss folgendes abgeklärt werden:
- Zivildienstbescheid
- Schriftliche Vereinbarung mit der Trägerorganisation
Eine genaue Erklärung finden Sie auf der Seite des JugendService OÖ.
Abwicklung / Antragstellung
Antragsformular (E-18) downloaden, ausfüllen und unterschreiben. Gemeinsam mit dem Bescheid der Zivildienstserviceagentur über die Anerkennung als Zivildienstpflichtiger und dem mit einer genehmigten Organisation abgeschlossenen Auslandsdienst-Vertrag per Post senden oder einscannen und per Mail schicken.
Formular
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Einsatz im Ausland - Ableistung des Auslandsdienstes gem. § 12b ZDG (KGD-Geft-LJR/E-18)
Landesbeitrag aus Jugendförderungsmitteln
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