Wer wird gefördert?
Das Land Oberösterreich gewährt Seniorinnen und Senioren (60 Jahre und älter) mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthaltes in Österreich und in der Europäischen Union.
Wie wird gefördert?
Im Regelfall beträgt die Höhe des Zuschusses die Hälfte der Gesamtkosten, jedoch mindestens 70,95 Euro und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Aufenthaltsdauer muss mindestens eine Woche (5 Arbeitstage bzw. 4 Übernachtungen) und darf höchstens 2 Wochen pro Kalenderjahr betragen. Für Vier-Tagesfahrten wird kein Zuschuss gewährt.
Obere Einkommensgrenze:
Der jeweilige, gemäß den Bestimmungen des ASVG geltende Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende bzw. verheiratete Personen.
Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten in der Höhe von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.
Abwicklung / Antragstellung
Das Ansuchen ist beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, bis spätestens drei Monate nach Absolvierung des Erholungs-/Kuraufenthaltes einzubringen. Ansuchen, die später abgegeben werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Ansuchen ist gleichzeitig mit der Aufenthaltsbestätigung sowie der bezahlten Rechnung des Beherbergungsbetriebes (Heim, Gasthaus, Hotel, Pension, usw.) oder mit Einzahlungsbelegen einzubringen.
Formular
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OÖ. Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss (SGD-So/E-19)
Ansuchen um Gewährung von Förderungsmitteln
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