Wer wird gefördert?
Gemeinden, Gemeindeverbände und Jugendorganisationen bzw. Jugendvereine
Was wird gefördert?
Aktivitäten
- Gemeinden
- Ferienspiele (Ferienpass)
- Jugendprojekte (auf Grund der Teilnahme am Lehrgang "Gemeinde-JugendexpertInnen")
- Gemeinde-Jugendrat
- Sonstiges
- Vereine
- Aktivitäten der außerschulischen Jugendarbeit
Investitionen
- Gemeinden & Vereine
Errichtung von Jugendzentren & Jugendtreffs
Wie wird gefördert?
Die Höhe einer allfälligen Förderung wird aufgrund intern festgelegter Grundsätze entsprechend der finanziellen Situation des Förderwerbers und sonstiger aktueller Schwerpunktsetzungen der öffentlichen Jugendarbeit des Landes festgelegt. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des JugendService OÖ. (Link siehe WEBTIPP).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Beachten Sie die Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und die allgemeinen Fördergrundsätze der Gruppe Jugend.
Abwicklung / Antragstellung
- Investitionen von Vereinen und Institutionen (KGD-Geft-LJR/E-16)
- Projekte und Aktivitäten von Städten und Gemeinden (KGD-Geft-LJR/E-26)
Fristen
Die Förderanträge müssen bis spätestens 1. Dezember des laufenden Jahres beim Land OÖ eingereicht werden!
Ausgenommen davon sind:
- Für Projekte & Aktivitäten sowie Investitionen muss mindestens 2 Monate vor Beginn einer Aktion um Förderung angesucht werden!
- Der Antrag für das Ferienspiel muss bis spätestens 31. August des laufenden Jahres beim Land OÖ einlangen!
Anträge, welche später beim Land OÖ einlangen, können nicht mehr angenommen werden.
Formular
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Investitionen von Vereinen und Institutionen (KGD-Geft-LJR/E-16)
Landesbeitrag aus Jugendförderungsmitteln
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Projekte und Aktivitäten von Städten und Gemeinden (KGD-Geft-LJR/E-26)
Landesbeitrag aus Jugendförderungsmitteln
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