Wer wird gefördert?
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie schwer gehbeeinträchtigte Menschen, die nicht berufstätig sind und ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben.
Was wird gefördert?
Es wird die behinderungsbedingt notwendige Adaptierung bzw. Ausstattung eines Kraftfahrzeuges (wie z.B. Rollstuhlrampe, Drehsitz, Handgas, Automatikgetriebe) gefördert.
Wie wird gefördert?
- bis zu 30 % der behinderungsbedingten Mehrkosten
- innerhalb von 5 Jahren darf der Förderrahmen von 6.782,34 Euro nicht überschritten werden
- Höchstbetrag für Automatikgetriebe: 1.629,11 Euro
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- das gesamte Haushalts-Netto-Einkommen liegt unter der vorgesehenen Einkommensgrenze:
- Einkommen Antragsteller: 4.238,97 Euro
- Steigerungsbetrag je Person: 424,30 Euro
- Steigerungsbetrag je schwer beeinträchtigte Person: 848 Euro
- Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung und Eintrag "Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel"
- Zulassungsschein und Rechnung müssen auf den Namen der Antragstellerin / des Antragstellers lauten
- Förderbar sind auch Leasingfahrzeuge und Fahrzeuge mit Eigentumsvorbehalt (bei Kreditfinanzierung)
- keine Zuständigkeit anderer Kostenträger (z.B. bei Arbeitsunfall, Unfall mit Fremdverschulden)
Bei Berufstätigkeit gibt es im Rahmen der Beschäftigungsoffensive vom Sozialministeriumservice eine Förderung.
Abwicklung / Antragstellung
Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.
Formular
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Umbau / Adaptierung eines Personenkraftwagens (SGD-So/E-11)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen der Sozialen Rehabilitation
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