Sonstige technische Hilfsmittel – Soziale Rehabilitation

Menschen mit Beeinträchtigungen können für den Ankauf spezieller technischer Hilfsmittel einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Menschen mit Beeinträchtigungen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ankauf spezieller technischer Hilfsmittel wie z.B. Treppensteiger, Treppenraupe, Therapiedreirad, Handbike, Aufstehhilfen, Autokindersitz, elektronischer Torantrieb oder Verladeschiene.

Wie wird gefördert?

  • bis zu 30% der förderbaren Gesamtkosten
  • innerhalb von 5 Jahren darf der Förderrahmen von 16.954,92 Euro nicht überschritten werden

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • das gesamte Haushalts-Netto-Einkommen liegt unter der vorgesehenen Einkommensgrenze:
    • Einkommen Antragsteller: 4.238,97 Euro
    • Steigerungsbetrag je Person: 424,30 Euro
    • Steigerungsbetrag je schwer beeinträchtigte Person: 848 Euro
  • Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung
  • keine Zuständigkeit anderer Kostenträger (z.B. bei Arbeitsunfall, Unfall mit Fremdverschulden)

Abwicklung / Antragstellung

Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.

Formular

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