Wer wird gefördert?
Jene, die das Angebot der beitragsfreien Kinderbetreuungseinrichtung (Krabbelstube, Kindergarten) nicht in Anspruch nehmen. Beantragt werden kann die Förderung mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den 5. Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahr.
Wie wird gefördert?
Der Oö. Kinderbetreuungsbonus beträgt ab 1.1.2023 960 Euro (80 Euro monatlich), bei Anspruch vor dem 1.1.2023 beträgt die Förderhöhe 900 Euro jährlich (75 Euro monatlich). Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Eltern geben bei der Antragstellung das voraussichtliche Datum des erstmaligen Kindergartenbesuches an. Bereits nach Antragstellung wird ein Teilbetrag überwiesen. Mit dem Nachweis des Beginns des Kindergartenbesuches wird der zweite Teilbetrag für die Monate der Nicht-Inanspruchnahme der bis 13.00 Uhr beitragsfreien Kinderbetreuungseinrichtung ausbezahlt. Die Förderung wird zum Zeitpunkt der Antragsstellung maximal für ein Jahr rückwirkend zur Auszahlung gebracht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Nicht-Inanspruchnahme eines Kindergarten- oder Krabbelstubenplatzes (Kinderbetreuung nach § 3 Abs. 3a Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz oder einer Sonderform nach § 23 Oö. KBBG). Der Kinderbetreuungsbonus wird ohne Einkommensgrenzen ausbezahlt und ist auf EU-Inländer beschränkt.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels (Online-)Formular an das Familienreferat des Landes Oberösterreich zu richten.