Wer wird gefördert?
Qualifizierte Träger laut Richtlinien zur Förderung von Lernbegleitung in Oberösterreich.
Was wird gefördert?
Lernbegleitung für schulpflichtige Kinder bzw. Jugendliche mit Migrationshintergrund. Die Kurse müssen einen Bezug zum Integrationsleitbild des Landes Oberösterreich aufweisen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Kurse müssen den Richtlinien zur Förderung von Lernbegleitung in Oberösterreich entsprechen und ihren Wirkungsbereich in Oberösterreich haben.
Abwicklung / Antragstellung
- Das Antragsformular muss an zwei Stellen satzungsgemäß unterschrieben werden. Die Förderungserklärung ist Teil des Formulars. Die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich werden durch Unterschrift akzeptiert.
- Budgetplanung in Form des elektronischen Datenfiles Lernbegleitung.
- Aktueller Vereinsregisterauszug oder Firmenbuchauszug
- Sonstiges (nach Vereinbarung mit der Integrationsstelle OÖ): z.B. Qualifikationsnachweise
Formular
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Basisförderung (SGD-So/E-56)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln aus dem Integrationsressort für laufenden Aufwand oder Investitionsförderung / Projektförderung
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