Oö. Schulveranstaltungshilfe

Gefördert werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern in allgemeinbildenden Pflichtschulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und Landwirtschaftlichen Fachschulen.

Hinweis: Schulveranstaltungen an allgemeinbildende höhere Schulen (auch AHS-Unterstufe), berufsbildende mittlere und höhere Schulen, höhere Bildungsanstalt für Elementarpädagogik etc. werden über die Bildungsdirektion oder das Bildungsministerium für Bildung gefördert (www.bmb.gv.at).

Wer wird gefördert?

Eltern, wenn mindestens ein Kind im Laufe des Schuljahres an einer 4-tägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat oder mehrere Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilgenommen haben.

Was wird gefördert?

Die Teilnahme an einer 4-tägigen Schulveranstaltung für ein Kind oder an mehrtägigen Schulveranstaltungen für mehrere Kinder.

Wie wird gefördert?

zwischen 60 Euro für 2-tägige und 150 Euro für 5-tägige Schulveranstaltungen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden.
  • Wohnsitz in Oberösterreich

Abwicklung / Antragstellung

Sollte ein Kind in einem Schuljahr mehrere Schulveranstaltungen absolviert haben, wird empfohlen, den Zuschuss für den längeren dieser Aufenthalte zu beantragen.

Der Antrag ist mittels (Online-)Formular an das Familienreferat des Landes Oberösterreich zu richten.

Zuatzförderung 

"Schulsportwochen 100-er" der WKO

Voraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist der Nachweis sozialer Bedürftigkeit. Der Antrag kann von der Schule oder von den Eltern gestellt werden. Die Förderung beträgt bis zu 100 Euro pro Schüler. 

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: