Wer wird gefördert?
Personen, die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und dies bereits seit:
- 50 Jahren - Goldene Hochzeit
- 60 Jahren - Diamantene Hochzeit
- 65 Jahren - Eiserne Hochzeit
- 67 1/2 Jahren - Steinerne Hochzeit
- 70 Jahren - Gnadenhochzeit
- 72 1/2 Jahren - Juwelenhochzeit
- 75 Jahren - Kronjuwelenhochzeit
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Bestehende aufrechte Ehegemeinschaft (vor allem, wenn der Haupt- und Nebenwohnsitz bei den Eheleuten getrennt ist)
- Ordentlicher Wohnsitz in Oberösterreich mindestens seit drei Jahren
- Einer der Eheleute muss die Unionsbürgerschaft besitzen
Abwicklung / Antragstellung
- Antrag wird von den Eheleuten bei der Wohnortgemeinde/Magistrat eingebracht bzw. liegt dort auf (Heiratsurkunde mitnehmen)
- Antrag wird selbstständig von einigen Gemeinden gestellt, wenn das Ehepaar, dort gemeldet ist und auch dort geheiratet hat
- Antrag wird über den Seniorenbund, Pensionistenverband oder Seniorenring eingebracht (Daten müssen vom Gemeindeamt bestätigt werden, wenn keine Kopie von Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel bzw. Heiratsurkunde beigelegt wird)
- Anträge sind an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhausplatz 1, 4021 Linz, zu senden (inkl. Heiratsurkunde, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis).
Formular
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Ehejubiläum (PräsD-Präs/E-1)
Antrag bzw. Vorschlag auf Zuerkennung einer Urkunde und eines Glückwunschschreibens
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