Ehrenamtliches Engagement ist nicht selbstverständlich, es verdient daher besondere Unterstützung und Förderung. Oberösterreich braucht Menschen, die mehr tun als sie eigentlich tun müssten. Als Landespolitik wollen wir diesen persönlichen Einsatz nicht nur mit Auszeichnungen hervorheben, sondern vor allem bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen, um die gute Kultur des Ehrenamtes in OÖ weiter zu fördern. Daher wurde zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in Oberösterreich ein Förderprogramm "Ehrenamtsfonds" geschaffen.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigte Antragsteller
Anträge können gestellt werden von:
- Vereinen mit Sitz in Oberösterreich
- Gemeinnützigen GmbHs mit Sitz in Oberösterreich
Was wird gefördert?
Förderziele und -zwecke
Das Förderprogramm "Ehrenamtsfonds" soll das ehrenamtliche Engagement in Oberösterreich stärken, indem es Vereinen und gemeinnützigen GmbHs finanzielle Unterstützung für innovative Projekte und nachhaltige Initiativen bietet, die zur langfristigen Sicherung des Ehrenamts beitragen.
Förderfähige Vorhaben
- Innovative Maßnahmen: Projekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Entwicklung spezieller Angebote für bestimmte Zielgruppen (z.B. Jugendliche, Senioren).
- Besondere Aktivitäten oder Initiativen: Langfristige Maßnahmen zur Sicherung des Ehrenamts (z.B. Kampagnen oder Veranstaltungen zur Förderung des Ehrenamts).
Wie wird gefördert?
Förderhöhe und Voraussetzungen
Die maximale Förderhöhe beträgt 3.000 Euro. Projekte müssen die in der Richtlinie festgelegten Ziele verfolgen und die Kosten müssen im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Entscheidungsprozess
Die Zuwendung wird auf Grundlage der Antragstellung und der festgelegten Kriterien (z.B. Innovationsgrad, Beitrag zur Förderung des Ehrenamts) entschieden. Eine Verlängerung der Zuwendung ist nicht möglich.
Zeitrahmen und weitere Bestimmungen
- Das Förderprogramm ist ab dem 1. Januar 2025 gültig. Das Land Oberösterreich kann nach Maßgabe der Richtlinien und unter der Voraussetzung, dass der Oö. Landtag im jeweiligen Voranschlag entsprechende Mittel (100.000 €) hierfür bewilligt, eine Zuwendung für den Bereich Ehrenamt gewähren.
- Der Verwendungsnachweis ist nach Abschluss des Projekts zu erbringen, und eine Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Nachweise.
Abwicklung / Antragstellung
Zuwendungen und Antragstellung
- Die Zuwendung beträgt maximal 3.000 Euro einmalig pro Projekt, Förderwerber und Jahr.
- Anträge können online oder postalisch bei der Servicestelle Ehrenamt eingereicht werden.
- Die Anträge sind gebührenfrei und müssen vom zuständigen Organ des Vereins oder der GmbH unterzeichnet werden.
- Start des Projektvorhabens ab 1.1.2025 (keine Förderung von Projekten aus den Vorjahren bzw. mehrjährige Projekte)
Dokumentation und Verwendungsnachweis
Förderempfänger müssen einen Verwendungsnachweis erbringen, der die zweckmäßige Verwendung der Mittel belegt. Dazu gehören Beleglisten, Rechnungen und ein Abschlussbericht über das Projekt.
Wichtige Hinweise
Förderwerber sollten sicherstellen, dass alle relevanten Dokumente eingereicht werden und das Logo der Ehrenamtsstelle in der Projektkommunikation verwendet wird, um die Unterstützung des Landes Oberösterreich sichtbar zu machen.