Behinderungsbedingte finanzielle Notlagen – Soziale Rehabilitation

Menschen mit Beeinträchtigungen können in finanziellen Notlagen, wenn diese durch behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstanden sind, einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Menschen mit Beeinträchtigungen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Behinderungsbedingte Mehraufwendungen, welche nicht bereits durch spezielle Förderungen abgedeckt sind.

Wie wird gefördert?

Im Jahr können bis zu 1.695,74 Euro gewährt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung
  • das gesamte Haushalts-Netto-Einkommen liegt unter der vorgesehenen Einkommensgrenze:
    • Einkommen Antragsteller: 2.543,36 Euro
    • Steigerungsbetrag je Person: 424,30 Euro
    • Steigerungsbetrag je schwer beeinträchtigte Person: 848 Euro

Abwicklung / Antragstellung

Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.

Ist eine finanzielle Notlage nicht behinderungsbedingt, kann ein Antrag beim Solidaritätsfonds gestellt werden.

Formular

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