Wer wird gefördert?
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie schwer gehbeeinträchtigte Menschen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.
Was wird gefördert?
Der Zuschuss soll Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie schwer gehbeeinträchtigte Menschen einen Teil der Mehraufwendungen für die erschwerte Mobilität abgelten.
Wie wird gefördert?
697 Euro einmal jährlich (2024: 638 Euro im Oktober + 59 Euro Nachzahlung im Dezember)
Dieser Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen, die Auszahlung erfolgt jeweils im Oktober des Jahres.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung und Eintrag "Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel"
- Alter zwischen 15 und 64 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
- bei Berufstätigkeit mit Zugehörigkeit zum Personenkreis der "Begünstigten Behinderten" gibt es den Mobilitätszuschuss vom Sozialministerium Service
- keine Zuständigkeit anderer Kostenträger (z.B. bei Arbeitsunfall, Unfall mit Fremdverschulden)
Abwicklung / Antragstellung
Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.
Nach einer Erstbewilligung erfolgt die Auszahlung in den Folgejahren ohne Antrag.
Formular
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Fahrtkostenzuschuss für Rollstuhlfahrer und schwer gehbeeinträchtigte Menschen (SGD-So/E-40)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen der Sozialen Rehabilitation
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