Erziehungsberechtigte haben Anspruch auf den Eltern-Kind-Zuschuss, der seit 01.01.2023 in drei Raten zu je 135 Euro ausbezahlt wird, wenn ihr Kind ab dem 01.01.2013 geboren ist (vorausgesetzt es wurden nicht beide Teile zu je 185 Euro bis 31.12.2018 eingereicht), sie das Kind überwiegend betreuen und mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt wohnen, sowie die im Vorsorgeheft beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Das Land Oberösterreich hat folgende zusätzliche Voraussetzungen im Sinne der Zahngesundheit verankert:
- Für die 2. Rate die Bestätigung einer zahnärztlichen Kontrolluntersuchung über ein kariesfreies bzw. von Kariesschäden saniertes Gebiss im 6. Lebensjahr (zwischen 5. und 6. Geburtstag = 60.-72. Lebensmonat), ebenso
- für die 3. Rate eine zahnärztliche Bestätigung über ein kariesfreies bzw. von Kariesschäden saniertes Gebiss im 9. Lebensjahr (zwischen 8. und 9. Geburtstag = 96.-108. Lebensmonat).
Wer wird gefördert?
Den Eltern-Kind-Zuschuss erhält ein Elternteil (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil), wenn sowohl dieser als auch das Kind zum Zeitpunkt des Antrages nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben oder die Antragstellerin bzw. der Antragsteller im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit einer Erwerbstätigkeit in Oberösterreich nachgeht und das Kind überwiegend betreut und mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebt.
Wie wird gefördert?
Der Eltern-Kind-Zuschuss beträgt 405 Euro insgesamt, der in drei Teilbeträgen zu je 135 Euro ausbezahlt wird. Der 1. Teil wird mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes (Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 2. Lebensjahr = 22.-26. Lebensmonat inkl. Augenuntersuchung), der 2. Teil nach Vollendung des 5. Lebensjahres (Nachweis bis zur letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung - künftig Eltern-Kind-Pass-Untersuchung - und der Bestätigung einer zahnärztlichen Kontrolluntersuchung zwischen dem 5. und 6. Geburtstag über ein kariesfreies bzw. von Kariesschäden saniertes Gebiss) und der 3. Teil nach Vollendung des 8. Lebensjahres (Durchführung er Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Polio - wird meistens in der 3. Klasse Volksschule durchgeführt - und einer weiteren Zahngesundheitsvorsorge-Untersuchung zwischen dem 8. und 9. Geburtstag, die ein kariesfreies Gebiss bzw. saniertes Gebiss bestätigt) beantragt. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein Girokonto (IBAN) bei einem Geldinstitut, welches im Ansuchen bekannt zu geben ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Antrag kann nach Vollendung des 2. (zwischen 24.-36. Lebensmonat), des 5. (zwischen 60.-84. Lebensmonat) bzw. des 8. Lebensjahres (zwischen 96.-120. Lebensmonat) des Kindes gestellt werden.
- Das Antragsformular ist bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt bzw. ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt erhältlich bzw. kann über das nachstehende PDF-Dokument ausgedruckt werden und muss leserlich und vollständig ausgefüllt sein.
- Bei Nichtoberösterreicherinnen und Nichtoberösterreichern muss eine aktuelle Arbeitsbestätigung einer oberösterreichischen Firma beigelegt werden.
- Bestätigung der Ärztin oder des Arztes über die Untersuchungen der Mutter und des Kindes (inkl. vorgesehener Impfungen) laut Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass) bzw. öffentlichem Impfplan. Stichprobenmäßig kann der Impfpass kontrolliert und eine Kopie angefordert werden.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Gesundheit, Kennwort: Eltern-Kind-Zuschuss, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz oder an nachstehende E-Mail-Adresse einzureichen. Das Antragsformular (Vorsorgeheft) erhalten Sie bei ihrer praktischen Ärztin oder ihrem praktischen Arzt und bei ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt.
Details dazu auch unter der Info-Hotline: (+43 732) 77 20-149 10