Wer wird gefördert?
Eltern, deren Kinder an einem Halbtages-Schikurs in einem oberösterreichischen Schigebiet teilnehmen.
Was wird gefördert?
Gutscheine für die kostenlose Liftkarte für einen Schikurs in der Betreuungszeit eines Kindergartens bzw. Unterrichtszeit einer Volksschule.
Wie wird gefördert?
Das Land Oberösterreich stellt allen Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkindern eine kostenlose Liftkarte zur Verfügung.
Die von der Schule bzw. vom Kindergartenträger namhaft gemachten Teilnehmer bekommen einen personifizierten Gutschein übermittelt, der eine kostenlose Liftkarte für maximal drei "Halbtage" gewährleistet. Die Gutscheine werden an den Liftkassen im Schigebiet gegen die Liftkarten eingetauscht. Das Schigebiet verrechnet die eingelösten Gutscheine direkt mit dem Familienreferat des Landes Oberösterreich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Anträge können von allen Volksschulen im Sinne des Schulorganisationsgesetzes (BGBl. Nr. 242/1962 i.d.g.F.), sowie allen Kindergärten, die in Oberösterreich ihren Standort haben, gestellt werden
- Schulschikurs muss in einem oberösterreichischen Schigebiet stattfinden
- Der Schikurs muss im Rahmen der Unterrichtszeit einer Volksschule bzw. Betreuungszeit eines Kindergartens stattfinden
- Pro Schüler und Wintersaison werden maximal 3 Halbtages-Liftkarten zur Verfügung gestellt
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag muss seitens der Schuldirektion bzw. der Kindergartenleitung mittels Online-Formular an das Familienreferat des Landes Oberösterreich - spätestens zwei Wochen vor Antritt des Schitages gestellt werden.
Formular
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Online-Antragsformular
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Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online!