Wer wird gefördert?
Blinde und schwer sehbeeinträchtigte Menschen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung behindertengerechter Sonderausstattung wie z.B. elektronische Vorlesegeräte, Braillezeile, Farberkennungsgerät, Sprachausgabegerät oder Vergrößerungssoftware.
Ist für den Umgang mit diesen Geräten eine Schulung erforderlich, kann auch dafür ein Zuschuss bewilligt werden.
Wie wird gefördert?
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- bis zu 90% des behinderungsbedingten Mehraufwandes
- innerhalb von 5 Jahren darf der Förderrahmen von 33.909,23 Euro nicht überschritten werden
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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- das gesamte Haushalts-Netto-Einkommen liegt unter der vorgesehenen Einkommensgrenze:
- Einkommen Antragsteller: 4.238,97 Euro
- Steigerungsbetrag je Person: 424,30 Euro
- Steigerungsbetrag je schwer beeinträchtigte Person: 848 Euro
- Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung und Eintrag der Sehbeeinträchtigung
Abwicklung / Antragstellung
Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.
Formular
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Soziale Rehabilitation (SGD-So/E-25)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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