Behindertengerechte Wohnraumadaptierung – Soziale Rehabilitation

Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, schwer gehbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen ohne obere Extremitäten kann zur behindertengerechten Ausstattung von Eigenheimen und Wohnungen ein Zuschuss gewährt werden.

Wer wird gefördert?

Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, schwer gehbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen ohne obere Extremitäten mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die behindertengerechte Ausstattung von Eigenheimen und Wohnungen, wie z.B. Einbau eines Treppenliftes, einer barrierefreien Dusche, einer Rollstuhlrampe oder die Verbreiterung der Türen.

Wie wird gefördert?

  • bis zu 30% der behinderungsbedingten Mehrkosten
  • innerhalb von 20 Jahren darf der Förderrahmen von 42.386,32 Euro nicht überschritten werden

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • das gesamte Haushalts-Netto-Einkommen liegt unter der vorgesehenen Einkommensgrenze:
    • Einkommen Antragsteller: 4.238,97 Euro
    • Steigerungsbetrag je Person: 424,30 Euro
    • Steigerungsbetrag je schwer beeinträchtigte Person: 848 Euro
  • Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung
  • keine Zuständigkeit anderer Kostenträger (z.B. bei Arbeitsunfall, Unfall mit Fremdverschulden)
  • Neubauten sowie der Ankauf von Häusern bzw. Wohnungen können nicht gefördert werden.

Abwicklung / Antragstellung

Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.

Es sind Kostenvoranschläge, eine Situationsbeschreibung und die Begründung des behinderungsbedingten Mehraufwandes erforderlich.

Bei Mietobjekten ist die schriftliche Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers zur Durchführung der Adaptierung vorzulegen.

Formular

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