Zuschuss zur Absolvierung einer Pflegeausbildung im Sozialbereich ("Oö. Pflegestipendium")

Seit September 2022 gibt es einen Zuschuss zur Absolvierung einer Pflegeausbildung, sofern sich der Schulstandort in Oberösterreich befindet.

Wer wird gefördert?

Personen, die eine Pflegeausbildung bei einem entsprechend befugten Ausbildungsträger absolvieren, dessen Standort sich im Land Oberösterreich befindet.

Was wird gefördert?

"Pflegeausbildung" im Sinne der Richtlinie umfasst die Ausbildungen zu den nachstehenden Berufen gem. § 1 des Bundesgesetzes über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG) und gem. 2. bis 4. Hauptstücks des Landesgesetzes, mit dem die Ausbildung, das Berufsbild und die Tätigkeit der Angehörigen der Sozialberufe geregelt wird (Oö. Sozialberufegesetz – Oö. SBG):

  • Pflegeassistenz (Altenbetreuungsschule, Berufsförderungsinstitut)
  • Pflegefachassistenz (Altenbetreuungsschule, Berufsförderungsinstitut)
  • Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege (Altenbetreuungsschule, Berufsförderungsinstitut)
  • Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit ("FSB-A")
  • Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit ("DSB-A")
  • Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit („FSB-BA“)
  • Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit ("DSB-BA")
  • Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung ("FSB-BB") 
  • Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung ("DSB-BB")
  • Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit ("DSB-F")

Wie wird gefördert?

Die Höhe des Oö. Pflegestipendiums beträgt 600,00 Euro monatlich. Es wird höchstens für die Dauer der Mindestzeit der jeweiligen Ausbildung ausbezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Oö. Pflegestipendium kann jeder Person gewährt werden, die eine Pflegeausbildung gemäß der Richtlinie absolviert und es darf keine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977, oder dem Arbeitsmarktservicegesetz – AMSG, BGBl. Nr. 313/1994, bezogen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Das Ansuchen auf Gewährung des Oö. Pflegestipendiums ist schriftlich unter Verwendung des aufgelegten Antragsformulars beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales, einzubringen (Online-Formular).

Der Antrag kann während einer laufenden Ausbildung jederzeit gestellt werden. Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt jedoch nur für höchstens sechs Monate und ab September 2022.

Die Auszahlungen erfolgen durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut, das im Ansuchen bekannt zu geben ist. Barauszahlungen sind nicht möglich.

Formular

  • Beilagen

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