Wer wird gefördert?
Es werden juristische Personen gefördert, wie beispielsweise:
- öffentliche Stellen (z.B. Gemeinden, Gemeindeverbände)
- Einrichtungen ohne Erwerbscharakter bzw. gemeinnützige Einrichtungen
- Institutionen (z.B. Vereine, Bildungsinstitutionen, kulturelle und soziale Einrichtungen, etc.)
Ausgeschlossen sind Einzelpersonen und politische Parteien.
Was wird gefördert?
Laufende Maßnahmen und Projekte in OÖ, die ihre Wirkung im Bereich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund haben.
Förderbar sind Sach- und Personalkosten, die dem Förderwerber bzw. der Förderwerberin unmittelbar und nachweislich aufgrund der geplanten Maßnahme entstehen.
Die Maßnahmen bzw. Projekte müssen einen Bezug zum Integrationsleitbild des Landes Oberösterreich aufweisen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Maßnahmen und Projekte müssen wirkungsorientiert und nachhaltig sein, ihren Wirkungsbereich in Oberösterreich haben und den allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ entsprechen.
Abwicklung / Antragstellung
A) Erforderliche Unterlagen bei laufenden Maßnahmen (lfd. Personal- und Sachaufwand)
- Das Antragsformular muss an zwei Stellen satzungsgemäß unterschrieben werden. Die Förderungserklärung ist Teil des Formulars. Die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich werden durch Unterschrift akzeptiert.
- Budgetplanung in Form des elektronischen Datenfiles (Bilanzierer oder EAR). Die Vorgaben der Ausfüllhilfe der Abteilung Soziales sind einzuhalten. Wird das Datenfile gleichzeitig als Verwendungsnachweis verwendet, gelten anderen Regelungen für die gültige Unterfertigung des Datenfiles.
- Inhaltliches Konzept des geplanten Angebots: Aussagekräftige Beschreibung des Angebots, für das eine Förderung beantragt wird.
- Wesentliche Kriterien: Wirkung und Wirkungsziel, Nachhaltigkeit, Bedarf, Zielgruppe, Angebot/Aktivitäten (was wird wann, wo und wie gemacht?), Ergebnisse, eingesetzte Ressourcen, Kooperations- und Vernetzungspartner/innen.
- Aktueller Vereinsregisterauszug oder Firmenbuchauszug
- Sonstiges (nach Vereinbarung mit der Integrationsstelle OÖ): z.B. Stellen- und Aufgaben-beschreibungen des eingesetzten Personals, Qualifikationsnachweise, Bestätigung Förderungszusage anderer Fördergeber/innen.
B) Erforderliche Unterlagen bei Projektförderung
Als Projektförderung werden einmalige, zeitlich befristete (mit einem definierten Beginn und Ende) und regional oder inhaltlich genau definierte Maßnahmen abgewickelt. „Wiederkehrende Projekte“ werden als Förderung zum laufenden Aufwand behandelt.
- Das Antragsformular muss an zwei Stellen satzungsgemäß unterschrieben werden. Die Förderungserklärung ist Teil des Formulars. Die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich werden durch Unterschrift akzeptiert.
- Budgetplanung in Form des elektronischen Datenfiles (Projekt/Studie) der Abteilung Soziales: es muss die PLAN-Spalte ausgefüllt werden. Die Vorgaben der Ausfüllhilfe der Abteilung Soziales sind einzuhalten.
- Aktueller Vereinsregisterauszug oder Firmenbuchauszug
- Inhaltliches Konzept des geplanten Angebots: Aussagekräftige Beschreibung des Angebots, für das eine Förderung beantragt wird.
- Wesentliche Kriterien: Wirkung und Wirkungsziel, Nachhaltigkeit, Bedarf, Zielgruppe, Angebot/Aktivitäten (was wird wann, wo und wie gemacht?), Ergebnisse, eingesetzte Ressourcen, Kooperations- und Vernetzungspartner/innen.
- Sonstiges (nach Vereinbarung mit der Integrationsstelle OÖ): z.B. Stellen- und Aufgaben-beschreibungen des eingesetzten Personals, Qualifikationsnachweise, Bestätigung Förderungszusage anderer Fördergeber/innen.
Formular
-
Basisförderung (SGD-So/E-56)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln aus dem Integrationsressort für laufenden Aufwand oder Investitionsförderung / Projektförderung
Herunterladen .