Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite, insbesondere vor Prüfungen, Lernzielkontrollen und Schularbeiten bzw. im Falle einer Nachprüfung ausgeglichen sowie eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) und wird in Form eines Gutscheines eingelöst.
Wer wird gefördert?
Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis zur 9. Schulstufe
Was wird gefördert?
Die geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite Fremdsprache.
Wie wird gefördert?
Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommerferien inkl. Sommerferien) und wird in Form eines Gutscheines für einen Nachhilfeunterricht bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung eingelöst, welche mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung hat.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Hauptwohnsitz des Schülers / der Schülerin in Oberösterreich
- Antragsstellung seitens der Schule für Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis zur 9. Schulstufe
- Die Schülerin / der Schüler wird zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits nach den gegebenen Möglichkeiten an der Schule gefördert
Abwicklung / Antragstellung
Die Antragsstellung kann direkt von den Eltern oder seitens der Schule für Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe (alle Schultypen) durchgeführt werden.
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Hier kommen Sie zum Login der Online-Antragsstellung
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Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online!
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