Insolvenzstiftung

Für Personen, die aufgrund von Insolvenz der oder des ehemaligen Arbeitgeberin oder Arbeitsgebers ihren Arbeitsplatz verloren haben und beim AMS OÖ als arbeitslos vorgemerkt sind.

Das AMS OÖ prüft zunächst, ob die am Eintritt in die Insolvenzstiftung interessierten Personen am Arbeitsmarkt vermittelbar sind und entscheidet, ob ein Stiftungseintritt erfolgen kann.

Wie wird gefördert?

Das Land übernimmt maximal 40 Prozent der entstehenden Kosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten während der Ausbildung Schulungsarbeitslosengeld vom AMSbzw. eine entsprechende finanzielle Leistung aus Fördermitteln.

Abwicklung

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice OÖ.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: