Das AMS OÖ prüft zunächst, ob die am Eintritt in die Insolvenzstiftung interessierten Personen am Arbeitsmarkt vermittelbar sind und entscheidet, ob ein Stiftungseintritt erfolgen kann.
Wie wird gefördert?
Das Land OÖ übernimmt maximal 40 Prozent der entstehenden Kosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten während der Ausbildung Schulungsarbeitslosengeld vom AMS OÖ bzw. eine entsprechende finanzielle Leistung aus Fördermitteln.
Abwicklung
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice OÖ.