Wer wird gefördert?
Gemeinden und Landesdienststellen
Was wird gefördert?
Radabstellanlagen bei öffentlichen Bushaltestellen
Wie wird gefördert?
Bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Aufstellen der Radabstellanlage bei einer öffentlichen Bushaltestelle.
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Die Radabstellanlage muss überdacht und beleuchtet sein sowie den Kriterien für sicheres Abstellen von Fahrrädern entsprechen.
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Bei der Abstellanlage handelt es sich um keinen reinen Vorderradhalter, sondern das Fahrrad kann an der Radabstellanlage angelehnt und mit dem Rahmen und einer Felge daran abgesperrt werden. Weiters steht das Fahrrad standsicher und kann nicht wegrollen.
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Stellflächen für Fahrräder müssen mindestens 2 m lang und mindestens 0,7 m breit sein (Die Mindestbreite kann bei Radständern, die eine höhenversetzte Aufstellung ermöglichen, um bis zu 20 cm unterschritten werden.)
Abwicklung / Antragstellung
Die Abwicklung erfolgt über die Haltestellenförderung.
Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr (Email: PLOE.GVOEV.Post@ooe.gv.at) zu übermitteln.
Formular
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Haltestellenförderung (SVD-GVöVerk/E-15)
Vormerkung
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Haltestellenförderung (SVD-GVöVerk/E-15a)
Ausgabenübersicht
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Radabstellanlagen bei öffentlichen Bushaltestellen
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Qualitative Anforderungen