Wer wird gefördert?
Rechtsträger von öffentlichen und privaten Einrichtungen in Oberösterreich, in denen Schüler/innen bis zur 9. Schulstufe bzw. Schüler/innen ab der 10. Schulstufe und/oder Lehrlinge heimmäßig untergebracht sind.
Was wird gefördert?
- Personalkosten der Pädagog/innen
- Ausgaben für den laufenden Betrieb (Kosten für Infrastruktur wie z.B.: Telefon- und Internetgebühren, Strom, Heizung, Reinigung etc.)
Wie wird gefördert?
- Für Schüler/innen bis zur 9. Schulstufe erfolgt eine Gruppenförderung, sofern diese in einer Gruppe von Pädagog/innen begleitet und beim Lernen unterstützt werden.
- Pro Schülerin bzw. Schüler/Lehrling ab der 10. Schulstufe ein jährlicher Betrag pro Schuljahr.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular des Amtes der Oö. Landesregierung bis spätestens
15. Februar des jeweiligen Jahres an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft zu richten.
Formular
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Heimträger von Schüler- bzw. Lehrlingsheimen (KGD-Geft/E-76)
Antrag auf Gewährung eines Landesbeitrages
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