Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99
E-Mail bh-sd.post@ooe.gv.at • www.bh-schaerding.gv.at

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Reisefreiheit heißt nicht Passfreiheit!

Für die Mehrzahl der Österreicherinnen und Österreicher ist der Urlaub die wichtigste Zeit im Jahr.
Informationen über besondere Einreisebestimmungen beliebter Urlaubsdestinationen fehlen aber oft zur Gänze.

 

Obwohl es nach der Schengen-Erweiterung keine Grenzkontrollen mehr gibt, muss man auch im Schengen-Raum und somit bei jeder Auslandsreise ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) mitführen. Der Führerschein ist kein Reisedokument.

 

Bei der Planung einer Reise muss man die jeweiligen Einreisevorschriften des Gastlandes beachten. Dies betrifft vor allem die Notwendigkeit eines Visums, die Zulässigkeit der Einreise mit dem Personalausweis und die geforderte Restgültigkeit des Dokumentes bei der Ein- und der Ausreise.

Darüber hinaus sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens (Flug-/Bahn-/Bus- oder Fährunternehmen) insbesondere hinsichtlich Reisedokumente zu berücksichtigen.

 

Informationen erhält man beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) unter der Telefonnummer 050 11 50-3775.

Das BMeiA bietet zudem auf seiner Homepage detaillierte Reiseinformationen.

 

Nähere Auskünfte erhält man auch bei der in Österreich ansässigen Botschaft bzw. Konsulat des Urlaubslandes.

Sollte trotz guter Vorbereitung ein Notfall im Ausland eintreten, so können sich alle Bürgerinnen und Bürger an die nächstgelegene Österreichische Botschaft bzw. an das Konsulat wenden.

 

Für die Mehrzahl der Österreicherinnen und Österreicher ist der Urlaub die wichtigste Zeit im Jahr.
Informationen über besondere Einreisebestimmungen beliebter Urlaubsdestinationen fehlen aber oft zur Gänze.

Obwohl es nach der Schengen-Erweiterung keine Grenzkontrollen mehr gibt, muss man auch im Schengen-Raum und somit bei jeder Auslandsreise ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) mitführen. Der Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei der Planung einer Reise muss man die jeweiligen Einreisevorschriften des Gastlandes beachten. Dies betrifft vor allem die Notwendigkeit eines Visums, die Zulässigkeit der Einreise mit dem Personalausweis und die geforderte Restgültigkeit des Dokumentes bei der Ein- und der Ausreise.

Darüber hinaus sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens (Flug-/Bahn-/Bus- oder Fährunternehmen) insbesondere hinsichtlich Reisedokumente zu berücksichtigen.

Informationen erhält man beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).

Bürgerservice-Telefon

In dringenden Fällen rund um die Uhr: 050 11 50-4411

vom Ausland: +43 1 90115-4411

Für generelle konsularische Anfragen an Werktagen auch: +43 1 90115-3775

Das BMeiA bietet zudem auf seiner Homepage detaillierte Reiseinformationen.

Nähere Auskünfte erhält man auch bei der in Österreich ansässigen Botschaft bzw. Konsulat des Urlaubslandes.

Sollte trotz guter Vorbereitung ein Notfall im Ausland eintreten, so können sich alle Bürgerinnen und Bürger an die nächstgelegene Österreichische Botschaft bzw. an das Konsulat wenden.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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