Unsere Erhebungen haben ergeben, dass folgende Gemeinden in Oberösterreich Freilaufflächen sowie auch Badeplätze für Hunde eingerichtet haben.
Auch wenn auf einer verordneten Freilauffläche die Leinen- und/oder Maulkorbpflicht nicht gilt, ist zu beachten, dass Ihr Hund in der Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen ist, dass Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet oder über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden. Für auffällige Hunde gilt in nicht eingezäunten Freilaufflächen Maulkorbpflicht.
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Übersicht Hundefreilaufflächen in den Gemeinden
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bzw. Badeplätze für Hunde in Oberösterreich - Stand September 2023