Wer wird gefördert?
FörderungswerberInnen können sowohl kleine, mittlere und große Unternehmen als auch F&E-Einrichtungen sein, die den Firmensitz bzw. den Sitz (F&E-Einrichtung) in Oberösterreich haben und/oder zumindest eine Zweigniederlassung in Oberösterreich nachweislich führen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die (teilweise) Abdeckung der Kosten, die in Zusammenhang mit der Erstellung eines EU-Förderungsantrages (Proposal) auf Basis des EU-Rahmenprogrammes „Horizon Europe“ entstehen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird grundsätzlich als ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilferecht, nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die näheren Details zur Landesförderung sind in der unten angeführten Richtlinie geregelt.
Formular
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Expanding Horizon Europe (LWLD-Wi/E-43)
Beantragung über Wirtschaftsportal Oberösterreich
Weiterführende Informationen