Die Straßeninformationszentrale des Landes Oberösterreich hat es sich zum Ziel gesetzt, alle Verkehrsteilnehmer bestmöglich über Verkehrsbehinderungen am oberösterreichischen Landesstraßennetz zu informieren.
Dafür benötigen wir bei planbaren Verkehrsbeeinträchtigungen - wie zB. durch Bautätigkeit oder Veranstaltungen - Ihre Unterstützung.
Wann ist die Meldung einer Verkehrsbeeinträchtigung notwendig?
Sobald Sie die Bewilligung gemäß § 90 bzw. § 64 StVO zu einer Baustelle bzw. Veranstaltung erhalten haben, sind Sie verpflichtet, die in der Bewilligung bzw. dem Bescheid angeführte Verkehrsbeeinträchtigung an die Straßeninfozentrale OÖ zu melden.
Für eine rasche und effiziente Abwicklung empfehlen wir Ihnen die Meldung online durchzuführen. Auch Aktualisierungen von Meldungen sind online einfacher.
Bei Meldung über das Download-Formular vergessen Sie bitte nicht auf "Speichern" zu klicken, bevor Sie es per "Formular senden" an uns retournieren.
Quelle: Land OÖ
Der Antrag auf Bewilligung gemäß §90 oder §64 StVO ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder beim zuständigen Magistrat einzubringen.
Die "Meldung einer Verkehrsbeeinträchtigung" ersetzt diesen Antrag nicht.
Unten finden Sie Informationen zum Ablauf, die Kontaktdaten der Bezirkshauptmannschaften und Sie haben die Möglichkeit, den Antrag digital einzubringen.