Der LRH prüft grundsätzlich auf eigene Initiative, erstellt aber auch über entsprechend definierte Aufträge Sonderprüfungen und Gutachten. Prüfberichte des LRH sind öffentlich und über seine Homepage abrufbar. Gutachten sind nicht öffentlich und ergehen an den jeweiligen Auftraggeber.
Der Kontrollausschuss des Landtages diskutiert und beschließt, welche Empfehlungen aus den Prüfberichten des LRH jedenfalls umgesetzt werden müssen. Ein Jahr nach diesem Beschluss untersucht der LRH in einer Folgeprüfung, inwieweit die Regierung diesen Empfehlungen nachgekommen ist.
Der LRH versteht sich als Partner und Promotor der Verwaltungsreform und setzt sich für eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung im Sinne des Konzeptes WOV 2021 ein. In seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit geht es ihm darum, Systeme zu verbessern. Es ist ihm dabei wichtig, das Verwaltungshandeln auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen und dessen Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu hinterfragen.
Weiterführende Informationen
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Oö. Landesrechungshof
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www.lrh-ooe.at