Oö. Umweltanwaltschaft

Im Jahr 1972 hat die Oö. Landesregierung einen Beirat zur Bewältigung von Umweltschutzproblemen eingerichtet.

Bereits im Jahre 1972 hat die Oö. Landesregierung einen Beirat zur Bewältigung von Umweltschutzproblemen eingerichtet. Anfang 1980 wurde das Umweltschutzinstitut geschaffen. 1982 wurde mit Beschluss der Landesregierung ein Umweltschutzanwalt installiert, der von jedermann in Anspruch genommen werden konnte, um Auskünfte und Hinweise in Umweltfragen zu bekommen oder Anregungen oder Kritik vorzubringen.
Die Einrichtung eines Umweltschutzanwaltes fiel in eine Zeit, in der in Oberösterreich zahlreiche gesetzliche Aktivitäten auf dem Gebiet des Umweltschutzes entfaltet wurden.

1985 wurde der Schutz der Umwelt als Staatsziel in der Landesverfassung verankert. Die Stärkung des Umweltschutzgedankens auf gesetzlicher Ebene führte schließlich 1988 zur gesetzlichen Verankerung des Landesumweltanwaltes und seiner Weisungsunabhängigkeit. Der erste weisungsfrei gestellte Umweltanwalt nahm seine Tätigkeit am 1. Oktober 1990 auf.

Der Gesetzgeber hat der Oö. Umweltanwaltschaft eine breite Palette von Aufgaben zugewiesen, die letztendlich alle eine Verringerung bzw. Vermeidung schädlicher Einwirkungen auf die Umwelt zum Ziel haben.

Aufgaben

  • Wahrnehmung der Parteistellung bei umweltrelevanten landesrechtlichen und bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren,
  • Beratung und Unterstützung der Bevölkerung des Landes und der Gemeinden in umweltrelevanten Angelegenheiten,
  • Vermittlung in Konflikten, Planungsberatung, Projektbegutachtung, Gesetzesbegutachtung,
  • Missstandskontrolle, Bearbeitung von Beschwerden.

 

Weiterführende Informationen

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