Förderung von Jugendtaxis für Gemeinden

Förderung von Jugendtaxis zur sicheren Heimfahrt von Jugendlichen in der Nachtzeit.

Wer wird gefördert?

Oberösterreichische Gemeinden

Was wird gefördert?

Die Inanspruchnahme des Jugendtaxis und die Kosten für die Jugendtaxi-App.

Wie wird gefördert?

Maximal 50 Prozent der Gemeindekosten (Beförderungskosten und Kosten für die Jugendtaxi-App). Als Eigenleistung der Jugendlichen ist ein Mindestanteil von 1/3 der Beförderungskosten nicht förderbar.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Anspruchsberechtigt sind Personen von 14 bis 26 Jahren.
  • Öffentlicher Verkehr ist nicht verfügbar.
  • Selbstbehalt der Jugendlichen beträgt mindestens 1/3 der Kosten, die Abwicklung erfolgt über die Gemeinden  z.B. durch Ausgabe von (digitalen) Gutscheinen.
  • Der Betrieb des Jugendtaxis ist durch die Gemeinde abzuwickeln (Antragsteller dürfen keine privaten Organisationen bzw. Unternehmen sein).
  • Mit den beauftragten, gewerblich berechtigten Beförderungsunternehmen ist seitens der Gemeinde eine Vereinbarung zu treffen.
  • Im Falle der Inanspruchnahme der Jugendtaxi App schließen die Gemeinden im Vorfeld mit dem Verein 4YOUgend (Betreiber der 4youCard) einen Vertrag, genauso wie die teilnehmenden Taxibetriebe (direkte Verträge zwischen den Gemeinden und den Taxiunternehmen müssen nicht mehr abgeschlossen werden).
  • Vorzugsweise sollen lokale Unternehmen beauftragt werden.
  • Während der Beförderung darf kein Alkohol im Transportmittel konsumiert bzw. durch das Beförderungsunternehmen an die Jugendlichen verkauft werden.
  • Der jährliche Höchstbeitrag der Landesförderung je Gemeinde beträgt 10.000 Euro.
  • Darstellung der Eigenleistung der Jugendlichen.
  • Zur Gewährung einer Förderung hat die Gemeinde jährliche Mindestkosten (ohne Selbstkostenbeitrag der Jugendlichen) in Höhe von 200 Euro nachzuweisen (d.h. die jährliche Mindestfördersumme des Landes beträgt 100 Euro).

Abwicklung / Antragstellung

Das Ansuchen ist für den Zeitraum Jänner bis Dezember der Abteilung Verkehr bis Anfang Februar des Folgejahres zu übermitteln.

Bei der Einführung des Jugendtaxis sind einmalig die von der Gemeinde festgelegten Beförderungskriterien vorzulegen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: