Behebung von Notständen in der Landwirtschaft

Zur Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch z. B. schwere Krankheit oder Unglücksfälle im Viehbestand werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.

Wer wird gefördert?

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Die Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch:

  • schwere Krankheit
  • körperliche Gebrechen oder Tod in der Familie
  • Unglücksfälle im Viehbestand
  • existenzbedrohende, nicht versicherbare Naturereignisse
  • finanzielle Engpässe

Wie wird gefördert?

Beiträge aus Landesmitteln ohne konkrete Zweckbindung, zur Mitfinanzierung von Betriebshilfeeinsätzen und zur Erleichterung des Zinsendienstes.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die geltend gemachte Notlage muss unverschuldet eingetreten sein.
  • Im Falle von Zinsenzuschüssen muss die betriebliche Gesamtbelastung eine verkraftbare Größenordnung annehmen.

Abwicklung / Antragstellung

  • Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten. 
  • Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auch bei den Bezirksbauernkammern und den örtlichen Geldinstituten.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: