Wer wird gefördert?
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz in Oberösterreich.
Was wird gefördert?
Die Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch:
- schwere Krankheit
- körperliche Gebrechen oder Tod in der Familie
- Unglücksfälle im Viehbestand
- existenzbedrohende, nicht versicherbare Naturereignisse
- finanzielle Engpässe
Wie wird gefördert?
Beiträge aus Landesmitteln ohne konkrete Zweckbindung, zur Mitfinanzierung von Betriebshilfeeinsätzen und zur Erleichterung des Zinsendienstes.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die geltend gemachte Notlage muss unverschuldet eingetreten sein.
- Im Falle von Zinsenzuschüssen muss die betriebliche Gesamtbelastung eine verkraftbare Größenordnung annehmen.
Abwicklung / Antragstellung
- Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.
- Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auch bei den Bezirksbauernkammern und den örtlichen Geldinstituten.
Formular
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Bewältigung einer finanziellen Notlage (LWLD-LFW/E-13)
Antrag auf Gewährung einzelbetrieblicher agrarischer Förderungshilfen
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