Wer wird gefördert?
- landwirtschaftliche Betriebe, deren Zusammenschlüsse und im Agrar- und Forstsektor tätige KMU sowie Vereine.
- Unternehmen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind
- Unternehmen, die im Fischereisektor tätig sind
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.
Bitte beachten Sie die Einschränkungen der Förderwerber für die jeweiligen Artikel laut Richtlinie des Landes Oberösterreich Agrarische Forschung und Entwicklung.
Was wird gefördert?
Es werden neue, zukunftsweisende und innovative Entwicklungen, Initiativen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zur Stärkung und Entwicklung des Ländlichen Raumes in Oberösterreich gefördert.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den beihilfefähigen Kosten aus Landesmitteln. Beihilfefähig sind Investitions-, Sach- und Personalkosten, soweit dies im Fördergegenstand nicht weiter eingeschränkt wird.
Die Förderintensität ist je nach Art des Projektes unterschiedlich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2022/2472 bzw. VO (EU) 2022/2473 der Kommission sind einzuhalten.
- Der Geltungsbereich des Förderungsprogramms nach Maßgabe dieser Richtlinien ist das Bundesland Oberösterreich. Bei einem Sitz des Förderwerbers außerhalb des Bundeslandes Oberösterreich muss der Nachweis erbracht werden, dass die hauptsächliche Wirkung in Oberösterreich erzielt wird.
Abwicklung / Antragstellung
Die Förderung wird über ein Aufrufverfahren abgewickelt. Projekte können nur zu dem Zeitpunkt, in denen ein Aufruf aktiv ist, mittels Förderformular eingereicht werden.
Formular
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Agrarische Forschung und Entwicklung (LWLD-LFW/E-7)
Antrag auf Gewährung eines Beitrages
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