Wer wird gefördert?
Fischereireviere sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Fischgewässern
Was wird gefördert?
- Renaturierung regulierter Gewässer
- Verbesserung der Strukturausstattung in verbauten Gewässern
- Beseitigung kleinerer Aufstiegshindernisse (längsgerichtete Durchgängigkeit)
- Fischgängige Anbindung von Nebengerinnen (seitliche Durchgängigkeit)
- Öffnung von Verrohrungen
Wie wird gefördert?
nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus Landesmitteln
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Einbindung der Förderstelle im Planungsstadium
- wasserrechtliche Bewilligung
- keine gesetzliche oder durch einen Bescheid vorgegebene Verpflichtung