Ziele des Projekts
- Entlastung des Rieder Stadtzentrums vom Durchzugsverkehr
- dadurch Reduktion von Lärm und Schadstoffen im Zentrum
- finaler Teil des Rieder "Südrings" zwischen B141 und B143
- zukunftsorientierte Anbindung des seit den 1970ern gewidmeten Betriebsbaugebiets
- sichere Verkehrsführung durch Bahnunterführung und getrenntem Radweg
Im Juli 2019 fand die straßenrechtliche Verhandlung statt. Sobald der entsprechende Bescheid vorliegt, kann mit der Grundeinlöse begonnen werden.
In der Zwischenzeit werden die bereits beantragten rechtlichen Verfahren (wie etwa wasser- & naturschutzrechtliche Bewilligung) weiterverfolgt.
Baudauer & Verkehrsführung
Die Bauzeit für die Spange Ried 3 wird voraussichtlich etwa 2 Jahre betragen. Die Verkehrsbeeinträchtigungen werden dabei allerdings gering ausfallen und nur bei der Herstellung der Anbindungen an das bestehende Straßennetz spürbar sein.
Gemeinden | Ried im Innkreis, Neuhofen im Innkreis |
Bezirk | Ried im Innkreis |
Bauloslänge | ca. 1,7 km Haupttrasse |
Ausführung |
zwei Kreisverkehr-Anlagen |
Betroffene Straßen |
L509a Frankenburger Straße, Ausästung Ried B143 Hausruckstraße |
Der Rieder "Südring"
Die Grundlagen und Voraussetzungen für den "Südring" um Ried wurden vom Land
Oberösterreich bereits mit der Errichtung der Spangen Ried 1 und Ried 2 geschaffen. Mit der Errichtung der Spange Ried 3 erfolgt nun der Lückenschluss des "Südrings" von der B141 Rieder Straße im Bereich Aubach über die Spangen Ried 1 und Ried 2 bis zum Bestand der B143 Hausruckstraße im Bereich Wegleiten bzw. Auleiten.
Wohlüberlegte Trassenführung mit geringem Flächenbedarf
Im Vorfeld wurden zwei Alternativen und fünf Trassen-Varianten näher untersucht und gegenübergestellt. Darauf aufbauend wurde die nun vorliegende Variante empfohlen. Die gewählte Variante weist eine Haupttrassenlänge von rund 1,3 km auf und ist somit die kürzeste der untersuchten Trasse mit dem geringsten zusätzlichen Flächenverbrauch.
Bei den beanspruchten Grundflächen handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte
Flächen, die sich zum Großteil im Eigentum von zwei Landwirten befinden. Am Rieder Gemeindegebiet sind diese Flächen seit den 70er Jahren in den Flächenwidmungsplänen als Wohngebiet bzw. Mischbaugebiet gewidmet.