Die Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Perg macht auf eine anstehende Registrierungsfrist im Waffenrecht aufmerksam:
Die Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Perg macht auf eine anstehende Registrierungsfrist im Waffenrecht aufmerksam:
Schusswaffen werden in folgende Kategorien unterteilt:
Kategorie A (z.B. Pumpgun, Kriegsmaterial)
Kategorie B (z.B. Revolver, Pistole, halbautomatische Schusswaffen, Repetierflinte)
Kategorie C (z.B. Langwaffen mit gezogenenem Lauf und Kugelmunition)
Kategorie D (z.B. Langwaffen mit glattem Lauf und Schrotmunition, Schrotflinten)
Wurden Schusswaffen der Kategorie C und D nach dem 1. Oktober 2012 neu erworben, so sind diese binnen sechs Wochen durch einen ermächtigten Waffenhändler registrieren zu lassen.
Schusswaffen der Kategorie C, die bis zum 1. Oktober 2012 bereits erworben bzw. besessen wurden, sind von ihren Besitzern bis zum 30. Juni 2014 durch einen ermächtigten Waffenhändler registrieren zu lassen.
Waffen der Kategorie D, welche bereits vor dem 1. Oktober 2012 im Besitz waren, müssen nicht registriert werden.
Alle betroffenen Waffenbesitzer werden ersucht, ihre Waffen rechtzeitig registrieren zu lassen, um Unannehmlichkeiten durch drohende Verwaltungsstrafen zu vermeiden.
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