Im Rahmen der aktuellen großen Flüchtlingsbewegung sind mittlerweile auch viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei uns angekommen, denen besondere Aufmerksam zu schenken ist. 32 von ihnen werden seit August 2015 von der Volkshilfe Oberösterreich in enger Abstimmung mit der Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft Perg in einem eigens errichteten Grundversorgungsquartier bestmöglich betreut. Einige von ihnen besuchen die Polytechnische Schule oder einen sogenannten Übergangslehrgang in der HAK Perg und lernen so fleißig für ihre Zukunft. Andere wiederum besuchen Deutschkurse und bereiten sich mit vielen anderen Aktivitäten auf ihr zukünftiges Leben vor. Dabei und auch bei allen ihren sonstigen Aktivitäten in Perg sind sie für jede Unterstützung und Begleitung dankbar.
Minderjährige Flüchtlinge als Pflegekinder
Da diese Flüchtlinge minderjährig und ohne Eltern oder sonstige Personen nach Österreich geflüchtet sind, muss die rechtliche Vertretung von der Bezirkshauptmannschaft Perg wahrgenommen werden. Neben der Betreuung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder der Grundversorgung gibt es auch die Möglichkeit, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als Pflegekinder in die eigene Familie aufzunehmen. Für geeignete Personen und Familien ist die Aufnahme eines Flüchtlingskindes als Pflegekind möglich. Die Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft Perg führt mit Ihnen gerne ein Gespräch, damit Sie Klarheit bekommen, ob diese Aufgabe für Sie und Ihre Familie passen könnte. Wir entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob Sie persönlich, sozial und gesundheitlich geeignet sind. In Betracht kommen sowohl Paare als auch alleinstehende Personen. Bei Paaren werden beide Partner in die Eignungsüberprüfung einbezogen.
Wir brauchen:
Menschen, die mit beiden Beinen fest im Leben stehen und u.a. folgende Fähigkeiten/Voraussetzungen mitbringen:
- hohe Kommunikationsfähigkeit und pädagogisches Einfühlungsvermögen;
- Neugier und Interesse an fremden Kulturen und Toleranz hinsichtlich Herkunft und Religion;
- Bereitschaft, sich auf einen Jugendlichen einzulassen, der aufgrund seiner Geschichte sowohl von hoher Eigenständigkeit als auch schweren Erlebnissen geprägt sein kann;
- natürlicher Altersunterschied zwischen Flüchtling und Pflegeeltern;
- Beruf und Familie sind gut vereinbar;
- Rückzugsbereich in der Wohnung soll gegeben sein.
Mit den eigenen Kindern dürfen bis zu 4 minderjährige Kinder in einer Familie leben.
Wir bieten Unterstützung:
- Eine Sozialarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe der BH Perg begleitet ein Pflegeverhältnis von Beginn an.
- Zur Unterstützung können auch Pflegeelternangebote genutzt werden, z.B. Weiterbildung, Supervision, Beratung durch Psychologen.
- Wenn Sie ein Kind in Pflege nehmen, besteht ein Anspruch auf Pflegekindergeld und Bekleidungsbeihilfe. Das Pflegekindergeld stellt kein Entgelt dar, sondern dient dem Lebensunterhalt des Pflegekindes. Damit werden Nahrung, Bekleidung, Unterkunft und andere Aufwendungen gedeckt. Beispielsweise beträgt für ein 14-jähriges Kind das Pflegekindergeld monatlich 510,10 Euro, die Bekleidungspauschale jährlich 722,57 Euro.
Ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nicht, solange das Asylverfahren nicht positiv abgeschlossen ist.
Möglichkeiten des Kennenlernens:
- Wenn Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, können Sie parallel zur weiteren Überprüfung den minderjährigen Flüchtlinge bereits kennenlernen.
- Selbstverständlich können Sie aber auch über eine Patenschaft für einen unbegleitet minderjährigen Fremden Kontakte zu einem späteren Pflegekind knüpfen.
Aktuelle Situation in Perg:
Wenn auch Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, melden Sie sich bitte!
Informationen und Kontaktdaten:
Bezirkshauptmannschaft Perg
Kinder- und Jugendhilfe
Ansprechpartner ist Herr Richard Klinger
Tel.: (+43 0) 7262 551 – 67431
Mail: bh-pe.post@ooe.gv.at
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