Ferialjobaktion für Vereine im Bereich Umwelt- und Klimaschutz

Diese Förderaktion soll jungen Menschen die Chance geben, in den Bereichen Umweltschutz und Nachhaltigkeit an den unterschiedlichsten Maßnahmen mitzuwirken, sowie Vereine konkret bei ihrer Arbeit unterstützen.

Wer wird gefördert?

Vorrangig oberösterreichische Umwelt- und Klimaschutzvereine

Was wird gefördert?

Die Schaffung von Ferialarbeitsplätzen für oberösterreichische SchülerInnen sowie Studierende im Alter zwischen 15 und 25 Jahren.

Die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten sowie die damit verbundenen administrativen Arbeiten im Zeitraum Juni bis Oktober.

Wie wird gefördert?

Das Land Oberösterreich übernimmt 70 Prozent der anfallenden Bruttolohnkosten inklusive Dienstgeberanteil und aliquoter Sonderzahlungen für vier Wochen, wobei der Förderbetrag mit 700 Euro je Ferialarbeitsplatz begrenzt ist.

Wird das Dienstverhältnis vorzeitig beendet, wird der aliquote Förderbetrag ausbezahlt. Pro Verein können maximal zwei Ferialarbeitsplätze in Oberösterreich gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Vereinszweck muss in den Vereinsstatuten mit mindestens einem der Begriffe Umweltschutz, Klimaschutz, Klimarettung oder Nachhaltigkeit definiert sein.

Abwicklung / Antragstellung

Anmeldung

Sie geben uns bis spätestens Ende April des Förderjahres mittels Meldeblatt Ihre Kontaktdaten bekannt und wie viel Ferialplätze von Ihrem Verein angeboten werden. Bei Erstanträgen oder Änderung der Vereinsstatuten sind diese gemeinsam mit dem Meldeblatt vorzulegen.

Veröffentlichung

Anschließend wird Ihr Verein mit den Kontaktdaten auf unsere Homepage gestellt und Interessierte können sich um die freien Plätze bewerben. Mit dieser Veröffentlichung sind Sie in das Förderprogramm aufgenommen.

Abrechnung

Nach Beendigung der Ferialarbeit sind folgende Unterlagen bis spätestens Ende November des Förderjahres einzureichen:

  • Antragsformular
  • An- und Abmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse
  • Lohn- bzw. Gehaltszettel
  • Tätigkeitsbericht der Ferialpraktikanten

Nach Prüfung der Unterlagen wird der Förderbetrag ausbezahlt.

Hinweis: Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form im PDF-Format an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at  zu übermitteln.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
  • Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

Formular

Download

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: