Wer wird gefördert?
Waldeigentümer (ausgenommen Gebietskörperschaften)
Was wird gefördert?
- Waldbauliche Maßnahmen (Aufforstungen, Mischungsregelung und Standraumregulierung, Maßnahmen zur Erhöhung der Stabilität von Waldbeständen, Errichtung von Kontrollzäunen)
- Begleitende technische Maßnahmen (Schutz der Verjüngung gegen Schneeschub, Herstellung von Bermen, Querfällen von Bäumen, Begehungssteige, Trennung von Wald und Weide)
- Begleitende Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit
- Projektmanagement und Projektbetreuung
Wie wird gefördert?
bis 90 Prozent der Projektkosten
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Förderung ist grundsätzlich vor Durchführung der Maßnahme zu beantragen.
- Vor Durchführung einer Maßnahme ist die Einholung einer Beratung durch Bezirksforstinspektion oder Bezirksbauernkammer zu empfehlen.
- Die angegebenen Beträge bzw. Prozentsätze sind Höchstsätze, die nur nach Maßgabe der verfügbaren Mittel ausbezahlt werden können.
- Die Förderungsuntergrenze beträgt mindestens 250 Euro.
- Die geförderte Fläche je Maßnahme und Forstbetrieb darf 5 Hektar/Jahr nicht überschreiten.
- Betriebe ab einer Größe von 1.000 Hektar müssen innerhalb von drei Jahren nach Beginn dieses Förderungsprogramms einen Bewirtschaftungsplan vorweisen.
- Bei allen Förderungen, bei denen nicht mit Bauschsätzen gefördert wird, sind dem Förderantrag Rechnungen und Einzahlungsbestätigungen im Original beizulegen.
- Eigenleistungen sind förderbar, wobei der Stundensatz nach den ÖKL-Richtlinien berechnet wird.
- Eine Förderung von Gebietskörperschaften ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
- In Natura 2000-Gebieten ist das Verschlechterungsverbot zu beachten.
- Die Erstellung eines Projekts ist unbedingt erforderlich!
Abwicklung / Antragstellung
Die Antragstellung für diese Förderung erfolgt bei Ihrer Bezirksforstinspektion. Hier erhalten Sie auch die Antragsformulare für diese Förderung.