Abwicklung / Antragstellung
In der Vorhabensart 4.2.1. werden Investitionen im Bereich der Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zur Steigerung bzw. Verbesserung des Innovationsgrades, der Wettbewerbsfähigkeit, der Umwelt- und Ressourceneffizienz, der Lebensmittelsicherheit, der Hygiene, der Qualität, der Beschäftigung, des Tierschutzes gefördert.
Im Programm Ländliche Entwicklung 2014-2022 ist eine Antragstellung für diese Vorhabensart nicht mehr möglich.
Neue Anträge können jedoch im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung 2023-2027 unter folgenden Bedingungen gestellt werden:
a) Förderungswerberinnen und Förderungswerber, deren Unternehmen im Bereich der österreichischen Landwirtschaft, der Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe oder der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, die zu mindestens 20 % Rohstoffe von anderen landwirtschaftlichen Betrieben zukaufen, können für Vorhaben ab einer Mindestinvestitionssumme von 400.000 Euro direkt bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH. (aws) im Rahmen der Maßnahme 73-02 “Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse” um Förderung ansuchen.
b) Für Investitionsvorhaben mit Mindestkosten von 25.000 Euro und maximalen förderbaren Kosten von 400.000 Euro im Bereich der Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Betriebe sowie von Zusammenschlüssen von mindestens zwei Bewirtschafterinnen oder Bewirtschaftern, die von landwirtschaftlichen Betrieben dominiert werden, kann eine Förderung im Rahmen der Intervention 73-08 “Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten einschließlich Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse” beantragt werden. Informationen dazu finden Sie auf dem Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA) (siehe unten angeführter Link).
Projekte, die im Programm Ländliche Entwicklung 2014-2020 rechtzeitig bis 30.06.2023 (VHA 4.2.1A) aws) bzw. 31.03.2023 (VHA 4.2.1B) eingereicht wurden, können noch umgesetzt und fertiggestellt werden. Die Einreichung eines Zahlungsantrages ist weiterhin möglich. Die Fristen für die Fertigstellung und Endabrechnung des Projektes finden Sie im jeweiligen Bewilligungsschreiben.
Abrechnungsunterlagen für die Vorhabensart 4.2.1B) Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung lw. Erzeugnisse (Bewilligung Bundesländer)
-
Zahlungsantrag (Vorhabensart 4.2.1B)
Der Zahlungsantrag mit der Abrechnung kann erst nach erfolgter Bewilligung des Projektes gestellt werden!
Herunterladen .