Wer wird gefördert?
Alle oberösterreichischen Lehrberechtigten im Sinne des § 2 des Berufsausbildungsgesetzes mit Ausnahme der Gebietskörperschaften, die ihre Ausbildungsstätte in Oberösterreich haben.
Was wird gefördert?
Entlastung der oberösterreichischen Lehrbetriebe von den aus zwischen- bzw. überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen entstehenden Kosten.
Wie wird gefördert?
Bemessungsgrundlage sind die für die externe Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen anfallenden Kurskosten. Die Höhe der Förderung beträgt 100 Prozent der Kurskosten bis zur Erreichung einer definierten maximalen Fördersumme.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Unterstützt werden Unternehmen, die beim Firmenausbildungsverbund OÖ Mitglied sind. Gefördert werden verpflichtend ergänzende Ausbildungsinhalte, die zur Erfüllung des Berufsbildes dienen. In diesem Fall besteht eine nachweisliche Verpflichtung des Ausbildungsbetriebes. Zudem werden aber auch freiwillig ergänzende Ausbildungsinhalte zur verstärkten Vermittlung des Berufsbildes gefördert.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular bis spätestens 3 Monate nach Abschluss einer externen Ausbildungsmaßnahme an den Firmenausbildungsverbund OÖ zu richten. Die Anträge sind gebührenfrei.