Wer wird gefördert?
Mit den in Oberösterreich eingerichteten Zielgruppenstiftungen wird das Ziel verfolgt, die der jeweiligen Zielgruppe angehörigen Personen durch die Errichtung einer Arbeitsstiftung durch arbeitsplatznahe Qualifizierungsmaßnahmen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen. Gleichzeitig werden personalsuchende Unternehmen dabei unterstützt, offene Stellen rasch und passgenau zu besetzen.
Wie wird gefördert?
Die Ausbildungsunternehmen leisten einen monatlichen Beitrag an den Stiftungsträger für Ausbildungskosten, für Stipendienkosten und für Organisationskosten. Der Stiftungsträger hat die Kosten für ein Stipendium an den Praktikanten/die Praktikantin zu tragen. Schulungsarbeitslosengeld bzw. die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes der TeilnehmerInnen wird zu 100 % vom AMS OÖ finanziert. Das Land OÖ finanziert 75 % der Ausbildungskosten bis zu max. € 1.850,-. Die restlichen (Ausbildungs)kosten hat das Unternehmen zu tragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Förderung gilt für beim AMS registrierte Arbeitslose.
Abwicklung / Antragstellung
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer in der regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.