Das Fischereirecht besteht in der Befugnis, in einem Gewässer, auf das sich dieses Recht erstreckt, zu fischen.
Die Fischerei ist unter Einhaltung des Oö. Fischereigesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen auszuüben.
Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
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