Unser Wald erzeugt nicht nur das Holz (Nutzfunktion des Waldes), sondern schützt vor Naturgefahren (Schutzfunktion), beeinflusst Klima und Wasserhaushalt positiv (Wohlfahrtsfunktion), schenkt uns Erholung (Erholungsfunktion) und ist Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Das Forstgesetz von 1975 regelt die Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes und wird von den Bezirksverwaltungsbehörden vollzogen.
Mehr als die Hälfte des Waldes in Oberösterreich gehört bäuerlichen Eigentümerinnen/Eigentümern, den Rest teilen sich Großwaldbesitzerinnen/Großwaldbesitzer und die österreichischen Bundesforste.
Jede Person darf in den Wald gehen, um sich zu erholen. Aus Rücksicht auf das Eigentum der Waldbesitzerinnen/Waldbesitzer darf aber Jungwald (Bäume unter 3 m Höhe) nicht betreten werden. Das Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten ist nur mit Zustimmung der Waldeigentümerinnen/Waldeigentümer zulässig.
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Wald - Bestätigungen für das Finanzamt - Kalamitäts-Nutzungsbestätigung.
Der Forsttechnische Dienst hat auf Antrag einer Waldeigentümerin/eines Waldeigentümers forstfachliche Gutachten zu Art und Ausmaß von Fällungen infolge höherer Gewalt zu erstatten. Diese Kalamitäts-Nutzungsbestätigung ist dem Finanzamt zu übermitteln.
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Wald - Grundbuchsbestätigungen für Teilungen.
Das Grundbuchsgericht darf die Teilung eines Grundstückes, das im Kataster zumindest teilweise die Benützungsart "Wald" aufweist, nur dann bewilligen, wenn eine Bescheinigung von der Forstbehörde vorliegt.
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Wald - Aufgaben des Forsttechnischen Dienstes.
Der Forsttechnische Dienst steht Ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung.
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Wald - Fällungen.
Fällung nennt man das Umschneiden von Bäumen. Eine Fällung kann frei, bewilligungspflichtig bzw. verboten sein.
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Wald Rodung.
Rodung ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur. Sie ist im öffentlichen Interesse der Walderhaltung verboten.
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Wald - Forstliche Förderungen und Beihilfen.
Maßnahmen für den Wald können gefördert werden, eine vorhergehende Beratung durch den Forsttechnischen Dienst wird dringend empfohlen.
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Wald - Definition.
Wald ist eine mit Waldbäumen bewachsene Fläche über 1000 m² und mit mindestens 10 m durchschnittlicher Breite - unabhängig von Grundstücksgrenzen.
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Wald - Forstschutzorgane.
Die Waldeigentümerin/der Waldeigentümer kann zum Schutz des Waldes und seiner Produkte geeignete Personen als Forstschutzorgane bestellen. Sie sind von der Forstbehörde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben anzugeloben.
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Wald - Behördliche Anordnungen.
Wenn Waldeigentümerinnen/Waldeigentümer ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, hat die Behörde unter anderem Maßnahmen gegen Waldverwüstung und Forstschädlinge anzuordnen.
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Wald - Teilungen; Bewilligungen.
Die Teilung von Wald in Grundstücke mit weniger als 1 ha Fläche und mit weniger als 40 m Breite ist verboten. Dies soll eine günstige Waldbewirtschaftung und -erhaltung gewährleisten.
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Erfolgreicher Schutz unserer Laubbäume vor einem der weltweit gefährlichsten Schädlinge.
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Wald - Forstliche Bringungsanlagen.
Bringung nennt man die Beförderung von Holz aus dem Wald. Bringungsanlagen ermöglichen bzw. erleichtern dies, z.B. Forststraßen und Seilkräne.
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Aktuelles über die Verbotszeiträume für Stickstoff-Düngerausbringung in der Landwirtschaft gemäß § 2 Aktionsprogramm Nitrat 2012 .
Unter dem unten angeführten Link finden Sie aktuelle Informationen über die Verbotszeiträume für Stickstoff-Düngerausbringung in der Landwirtschaft gemäß § 2 Aktionsprogramm Nitrat 2012.
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Verordnung zum Schutz vor Waldbränden .
Hier finden Sie die aktuelle Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis zum Schutz vor Waldbränden.
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Borkenkäfer in Zeiten von Corona.
Das Coronavirus betrifft indirekt auch die forstliche Wertschöpfungskette- von der Fällung der Bäume bis zum Export des Schnittholzes- und führt auch hier zu Problemen.
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Borkenkäferprobleme aber keine Borkenkäferkatastrophe.
Ein forstlich bewegtes Jahr neigt sich dem Ende zu, das Wirtschaftsjahr 2018 hat für die Oö. Waldbesitzer zahlreiche Kalamitäten, insbesondere Borkenkäferkalamitäten bedeutet.
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Schnee als Belastung für den Wald.
Besonders in den Höhenlagen über 650 m kam es zu schweren Schneebruchschäden im Hausruck und Kobernaußer Wald.
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Steigende Waldbrandgefahr im Bezirk Ried.
Aus forstfachlicher Sicht wird die bereits herrschende Trockenheit im Wald weiter zunehmen und somit auch die Waldbrandgefahr steigen.
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Förderung Harvesterentrindung und Harvesterumbau.
Derzeit lässt sich die Borkenkäfersituation nur sehr schwer abschätzen. Auch wenn das Wetter der letzten Tage die Vitalität des Waldes verbessert hat, so muss dennoch im Sommer mit größeren Schadholzmengen gerechnet werden.