Wenn Waldeigentümerinnen/Waldeigentümer ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, hat die Behörde unter anderem Maßnahmen gegen Waldverwüstung und Forstschädlinge anzuordnen.
Waldverwüstung
Waldverwüstung ist die flächenhafte Gefährdung von Waldboden und –bewuchs, auch das Ablagern von Müll oder Bauschutt im Wald oder die Verunreinigung von Waldboden. Jede Waldverwüstung ist verboten.
Forstschädlinge
Forstschädlinge sind tierische und pflanzliche Schädlinge, wie Insekten, Mäuse, Pilze oder Viren, die bei stärkerem Auftreten den Wald gefährden oder den Holzwert erheblich herabsetzen können.
Waldeigentümerinnen/Waldeigentümer müssen auf das Auftreten von Forstschädlingen achten und die Wahrnehmung einer drohenden Gefahr an die Forstbehörde melden und haben einer Gefährdung durch Forstschädlinge vorzubeugen und Forstschädlinge, die sich bereits in gefahrdrohender Weise vermehren, wirksam zu bekämpfen.