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Wald - Grundbuchsbestätigungen für Teilungen

Das Grundbuchsgericht darf die Teilung eines Grundstückes, das im Kataster zumindest teilweise die Benützungsart "Wald" aufweist, nur dann bewilligen, wenn eine Bescheinigung von der Forstbehörde vorliegt.

Das Grundbuchsgericht darf die Teilung eines Grundstückes, das im Kataster zumindest teilweise die Benützungsart "Wald" aufweist, nur dann bewilligen, wenn eine Bescheinigung von der Forstbehörde vorliegt, dass die Eintragung nicht gegen das Waldteilungsgesetz verstößt oder eine Teilungsbewilligung erteilt wurde.

Beizubringende Unterlagen:

  • Antrag der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers
  • Grundbuchsauszug, der nicht älter als drei Monate sein darf.
  • Teilungsplan (1-fach).

Kosten:

  • Antrag: 14,30 Euro
  • Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen

Weiterführende Informationen

  • Teilung von Grundstücken - Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung im Sinne des § 15a Forstgesetz 1975 Herunterladen 291,7 KB).

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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