Durch den Ausbau von sozialen Dienstleistungen (wie Kinderbetreuung oder Pflege) sowie von Gesundheitseinrichtungen und –dienstleistungen einschließlich Gesundheitsförderung sollen diese Einrichtungen für alle, die im ländlichen Raum Bedarf daran haben, in hoher Qualität zugänglich gemacht und die Beschäftigungspotentiale von Frauen mit Betreuungspflichten gehoben werden.
Für Menschen, die besonderer Unterstützung bedürfen (wie Kinder und Jugendliche, Ältere sowie Menschen mit Beeinträchtigungen oder in besonderen Notlagen) sollen bedarfsorientierte Angebote geschaffen werden.
Wer wird gefördert?
Förderungswerber können sein:
- Gebietskörperschaften
- nicht gewinnorientierte Vereine und nicht gewinnorientierte Unternehmen
- Körperschaften öffentlichen Rechts sowie
- Arbeitsgemeinschaften der unter 1. bis 3. genannten Organisationen
Was wird gefördert?
- Investitionen zur Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung von:
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Kinderbetreuungseinrichtungen, einschließlich bedarfsgerechter Adaptierung und (Innen)-Ausstattung
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psychosozialen und psychiatrischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
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Einrichtungen der Pflege und Betreuung (z.B. Tageszentren) einschließlich bedarfsgerechte Adaptierung und (Innen-)Ausstattung, insbesondere für Barrierefreiheit und altersgerechtes Wohnen, sowie von Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen
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Einrichtungen und Wohnbauten, die auch der Deckung des Betreuungs- und Wohnbedarfs von Kindern, Menschen mit Beeinträchtigung oder in besonderen Notlagen sowie älteren Menschen dienen, einschließlich generationsübergreifender Einrichtungen
- Investitionen zur Schaffung und Verbesserung von mobilen Diensten sowie Hol-, Bring- und Servicedienste
- Investitionen zur Schaffung von barrierefreien Zugängen zu den oben genannten Einrichtungen und zu Trägern von anderen sozialen Dienstleistungsangeboten (im Bereich Beratung, Betreuung, Schulung, Gesundheitsversorgung u.ä.)
- Investitionen in die Hard- und Software, einschließlich Softwareentwicklungen für Bedarfserhebung, Planung, Case und Care-Management und andere Unterstützungsleistungen im Bereich sozialer Dienstleistungen (z.B. Telecare) sowie IKT-gestützte Alltagshilfen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Vorhaben wird im ländlichen Gebiet umgesetzt.
- Das Projektvolumen beträgt zwischen EUR 50.000,- und EUR 2.500.000,-
- Im Falle wettbewerbsrelevanter Vorhaben sind die EU-rechtlichen Grundlagen für die Abgeltung von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse entsprechend einzuhalten.
- Der Förderungswerber hat eine Beschreibung des lokalen Bedarfs mit entsprechenden Nachweisen vorzulegen.
- Einhaltung der geltenden Qualitätsstandards des Bundeslandes Oberösterreich.
Abwicklung / Antragstellung
Die Antragstellung für das nächste Auswahlverfahren im Sommer 2022 ist laufend möglich.
Vorgelegt werden müssen:
- Förderungsantrag (incl. Verpflichtungserklärung)
- Vorhabensdatenblatt
- Kostenkalkulation mit Zeitplan
- Formblatt nach ÖNORM B1801-1 (incl. Baubeschreibung)
- Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug
- Organisationsstatut
- Bestätigung Finanzamt (sofern nicht vorsteuerabzugsberechtigt)
- detailliertes inhaltlich-pädagogisches Konzept
- Planungsentwurf, Schnitte, Ansichten, Lageplan im Maßstab 1:100
- Nutzflächenaufstellung
- Energieausweis (sofern bereits vorhanden)
- Bauanzeige bzw. Baubescheid (sofern bereits vorhanden)
- Bekanntgabe spezieller bau- und arbeitsrechtlicher Vorschriften gemäß Arbeitnehmer/innenschutzgesetz
Der Einreichstichtag, zu dem vollständige Anträge vorliegen müssen um in das nächste Auswahlverfahren aufgenommen zu werden, ist der 28. Februar 2023.
Bitte senden Sie die Antragsformulare samt aller Beilagen an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.
Formular
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Soziale Angelegenheiten (Förderungsgegenstände 1-4) Förderungsantrag inkl. Verpflichtungserklärung Herunterladen .
Weiterführende Informationen