Fremde bedürfen für den Aufenthalt in Österreich einer Bewilligung oder Dokumentation des Aufenthaltsrechtes
Der Themenbereich Migration (NAG) wird bei den nach dem jeweiligen Wohnsitz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden oder den Magistraten bearbeitet.
Weiterführende Informationen
- www.help.gv.at - Formulare im Fremdenrecht .
- www.bmeia.gv.at - Österreichische Berufsvertretungsbehörden .
- www.integrationsfonds.at - Österreichische Integrationsfonds .
- www.sprachportal.at - Infos zu Deutschkursen und Lernunterlagen .
- www.bmi.gv.at .
- www.help.gv.at - Amtshelfer Online .
- www.migration.gv.at .
- www.workinaustria.com - Immigration Guide Austria .