Hier werden die wichtigsten Bestimmungen für Veranstaltungen sowie einige Tipps für die Einhaltung des Jugendschutzes angeführt.
Ausgehzeiten – ohne erwachsene Begleitperson:
unter 14 Jahren: 5 bis 22 Uhr
mit 14 und 15 Jahren: 5 bis 24 Uhr
ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung
Alkohol:
unter 16 Jahre sind Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken verboten
unter 18 Jahre gilt dieses Verbot für gebrannte alkoholische Getränke (auch in Mischgetränken, z.B. Alkopops).
Rauchen:
Unter 18 Jahre sind Erwerb und Konsum von Tabakerzeugnissen sowie von Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas und E-Zigaretten (samt den dafür notwendigen Stoffen) verboten.
Generelles Rauchverbot in Mehrzweckhallen, Festzelten und Schulgebäuden.
In Vereinsräumlichkeiten und im Auto gilt das Rauchverbot im Beisein von Kindern und Jugendlichen.
Veranstaltung - Einlass:
- Alterskontrolle durch Vorzeigen eines Lichtbildausweises (z.B. SchülerInnen-, StudentInnen oder Lehrlingsausweis, 4youcard...)
- Ausgabe eines altersentsprechenden Kontrollbandes durch den Veranstalter
- über 18: grün; 16-17: gelb; unter 16: rot
- Kontrolle von Taschen und Rucksäcken, um das Mitbringen von alkoholischen Getränken zu unterbinden
- Einsatz eines freundlichen, aber bestimmten Ordnungsdienstes (auch weibliches Personal ist empfehlenswert)
- Einsatz von One-Way-Tickets: Bei Verlassen des Festes ist kein erneuter Eintritt möglich
Während der Veranstaltung:
- Aushang der Jugendschutzbestimmungen im Eingangs-, Kassen- und Schankbereich
- Attraktivierung eines früheren Veranstaltungsbeginns, z.B. durch Reduzierung des Eintrittspreises oder durch Ausgabe eines Gutscheins ...
- Durchsagen über Lautsprecheranlage über das Ende der Ausgehzeiten
- Verständigung der Eltern von betrunkenen Jugendlichen, um diese abzuholen
- Sichtbare Präsenz von Ordnerdienst/Security/PolizeibeamtInnen
- Schulung bzw. Information des gesamten Personals bezüglich Jugendschutzbestimmungen,
- Keinen Alkohol an betrunkene Jugendliche ausschenken
Weiterführende Informationen